Ablauf der Übergangsfrist am 31.03.2010: Nachstickern von Spielen und Filmen mit neuen USK- und FSK-Kennzeichnungen
Datum: Freitag, dem 09. April 2010
Thema: Software Infos


Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 01. Juli 2008 treten mit Ablauf der Übergangsfrist bis 31. März 2010 die neuen USK- und FSK-Kennzeichnungen gemäß § 12 II i.V.m. I JuSchG in Kraft und sehen bei der neuen Kennzeichnung fast keine Ausnahme vor. Nachfolgend sollen die wichtigsten Regelungen und Besonderheiten der neuen Kennzeichnungspflichten dargestellt werden.

Für die alten USK- und FSK- Kennzeichnungen läuft bis 31.03.2010 eine Übergangsfrist. Bis zu diesem Zeitpunkt können bereits in Verkehr gebrachte Produkte mit alter Kennzeichnung vertrieben werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist, ist ab dem 01.04.2010 zwischen USK- gekennzeichneten Spielen und FSK- gekennzeichneten Filmen zu unterscheiden.

1. Spiele mit USK-Kennzeichnungen
Nach § 12 II i.V.m. I JuSchG sind ab dem 01. April 2010 grundsätzlich die im Handel vertriebenen Spiele mit einer Alterseinstufung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit den neuen USK-Kennzeichen zu kennzeichnen. Hiernach ist die USK-Altersfreigabe wie folgt deutlich sichtbar anzubringen.

"Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."
Diese Regelung gilt für Neu- und Gebrauchtware gleichermaßen, die Logos für "Info- und Lehrprogramm" gemäß § 14 VII JuSchG haben ebenfalls die vorgegebene Größe und Platzierung einzuhalten.

Bei USK- gekennzeichneten Medien, die eine "alte" große Kennzeichnung auf dem Frontcover in der linken unteren Ecke aufweisen (Lagerware bzw. Altbestände), können noch abverkauft werden, da die gesetzliche Übergangsfrist (bis einschließlich 31.3.2010), lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße der Kennzeichnung betrifft und nicht die untergesetzlich geregelte Gestaltung.

Bei USK- gekennzeichneten Medien, die eine "alte" kleine Kennzeichnung auf dem Frontcover in der linken unteren Ecke aufweisen, müssen die Umverpackungen der Spiele nachgestickert werden (entweder das Frontcover selbst, es genügt aber auch das Aufbringen auf der Klarsichtfolie). Die Datenträger selbst müssen nicht nachgestickert werden. Die zu verwendenden Sticker müssen die Merkmale der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht erfüllen und die alten Logos komplett abdecken. Wesentlich ist die Größe der Logos und deren Platzierung.

Achtung: Die "neuen" großen Logos müssen der Altersangabe der "alten" kleinen Logos entsprechen. (Ausnahme: Spiele von vor 2003 mit dem kleinen roten USK-Sticker "nicht geeignet unter 18 Jahren" dürfen nicht umgestickert werden, sie gelten als nicht gekennzeichnet).

2. Filme mit FSK-Kennzeichnungen
Auch für Filme mit einer Einstufung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind ab dem 01. April 2010 mit den neuen Kennzeichen zu versehen. Die Kennzeichen haben nach Größe und Darstellung dieselben Anforderungen zu erfüllen wie die USK-Logos, die obigen Ausführungen gelten hierfür analog.

Achtung: Unter engen Voraussetzungen kann die zuständige Oberste Landesjugendbehörde Ausnahmen von der Größe des Kennzeichens zulassen.

Bei Neuveröffentlichungen von eingestuften Filmen ist das Logo in die Druckvorlage des Frontcovers zu integrieren. Das Kennzeichen auf dem Datenträger muss in den bedruckten Bereich integriert werden. Bei Filmen mit einer "alten" Kennzeichnung gilt auch hier für den Händler ab dem 01. April 2010 die Pflicht zur Nachstickerung.

Achtung:

Filme, die bisher von der FSK die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" erhalten hatten, werden nun einheitlich mit dem Kennzeichen "FSK ab 18" gekennzeichnet.
Filme, die bis 2003 von der FSK geprüft wurden und das Kennzeichen "nicht freigegeben unter 18 Jahren" tragen, dürfen nicht mit dem neuen Kennzeichen "FSK ab 18" versehen werden. Diese Filme können auch weiterhin indiziert oder bei der FSK zur Neuprüfung eingereicht werden.
Filme, die von der Juristenkommission der SPIO auf ihre strafrechtliche Unbedenklichkeit oder ihre schwere Jugendgefährdung begutachtet wurden, können auch in Zukunft weiter mit dem Kennzeichen versehen werden; das dem Gutachten entspricht.
Die neue gesetzliche Regelung hinsichtlich Größe und Platzierung der Kennzeichen gilt ebenfalls für Neu- und Gebrauchtfilme gleichermaßen, die Logos für Filme zu Informations-, Instruktions- und Lehrzwecken gemäß § 14 VII JuSchG haben ebenfalls die vorgegebene Größe und Platzierung zu wahren.

3. Zusätzliches
Im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht ist es wichtig zu wissen, dass die Pflicht zur Kennzeichnung bei Filmen und Spielen mit der FSK- oder USK-Kennzeichnung auch für Bildträger gilt, die Auszüge von Film- und Spielprogrammen enthalten und die im Verbund mit periodischen Druckschriften vertrieben werden (die berühmten Zeitschriften mit den gratis beigelegten Film- oder Spielprogrammen).

Hinweis für Händler: Druckvorlagen für die Kennzeichen-Logos sind bei der USK (www.usk.de) und FSK (www.fsk.de) auf Anfrage erhältlich.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de


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Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 01. Juli 2008 treten mit Ablauf der Übergangsfrist bis 31. März 2010 die neuen USK- und FSK-Kennzeichnungen gemäß § 12 II i.V.m. I JuSchG in Kraft und sehen bei der neuen Kennzeichnung fast keine Ausnahme vor. Nachfolgend sollen die wichtigsten Regelungen und Besonderheiten der neuen Kennzeichnungspflichten dargestellt werden.

Für die alten USK- und FSK- Kennzeichnungen läuft bis 31.03.2010 eine Übergangsfrist. Bis zu diesem Zeitpunkt können bereits in Verkehr gebrachte Produkte mit alter Kennzeichnung vertrieben werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist, ist ab dem 01.04.2010 zwischen USK- gekennzeichneten Spielen und FSK- gekennzeichneten Filmen zu unterscheiden.

1. Spiele mit USK-Kennzeichnungen
Nach § 12 II i.V.m. I JuSchG sind ab dem 01. April 2010 grundsätzlich die im Handel vertriebenen Spiele mit einer Alterseinstufung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit den neuen USK-Kennzeichen zu kennzeichnen. Hiernach ist die USK-Altersfreigabe wie folgt deutlich sichtbar anzubringen.

"Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."
Diese Regelung gilt für Neu- und Gebrauchtware gleichermaßen, die Logos für "Info- und Lehrprogramm" gemäß § 14 VII JuSchG haben ebenfalls die vorgegebene Größe und Platzierung einzuhalten.

Bei USK- gekennzeichneten Medien, die eine "alte" große Kennzeichnung auf dem Frontcover in der linken unteren Ecke aufweisen (Lagerware bzw. Altbestände), können noch abverkauft werden, da die gesetzliche Übergangsfrist (bis einschließlich 31.3.2010), lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße der Kennzeichnung betrifft und nicht die untergesetzlich geregelte Gestaltung.

Bei USK- gekennzeichneten Medien, die eine "alte" kleine Kennzeichnung auf dem Frontcover in der linken unteren Ecke aufweisen, müssen die Umverpackungen der Spiele nachgestickert werden (entweder das Frontcover selbst, es genügt aber auch das Aufbringen auf der Klarsichtfolie). Die Datenträger selbst müssen nicht nachgestickert werden. Die zu verwendenden Sticker müssen die Merkmale der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht erfüllen und die alten Logos komplett abdecken. Wesentlich ist die Größe der Logos und deren Platzierung.

Achtung: Die "neuen" großen Logos müssen der Altersangabe der "alten" kleinen Logos entsprechen. (Ausnahme: Spiele von vor 2003 mit dem kleinen roten USK-Sticker "nicht geeignet unter 18 Jahren" dürfen nicht umgestickert werden, sie gelten als nicht gekennzeichnet).

2. Filme mit FSK-Kennzeichnungen
Auch für Filme mit einer Einstufung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind ab dem 01. April 2010 mit den neuen Kennzeichen zu versehen. Die Kennzeichen haben nach Größe und Darstellung dieselben Anforderungen zu erfüllen wie die USK-Logos, die obigen Ausführungen gelten hierfür analog.

Achtung: Unter engen Voraussetzungen kann die zuständige Oberste Landesjugendbehörde Ausnahmen von der Größe des Kennzeichens zulassen.

Bei Neuveröffentlichungen von eingestuften Filmen ist das Logo in die Druckvorlage des Frontcovers zu integrieren. Das Kennzeichen auf dem Datenträger muss in den bedruckten Bereich integriert werden. Bei Filmen mit einer "alten" Kennzeichnung gilt auch hier für den Händler ab dem 01. April 2010 die Pflicht zur Nachstickerung.

Achtung:

Filme, die bisher von der FSK die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" erhalten hatten, werden nun einheitlich mit dem Kennzeichen "FSK ab 18" gekennzeichnet.
Filme, die bis 2003 von der FSK geprüft wurden und das Kennzeichen "nicht freigegeben unter 18 Jahren" tragen, dürfen nicht mit dem neuen Kennzeichen "FSK ab 18" versehen werden. Diese Filme können auch weiterhin indiziert oder bei der FSK zur Neuprüfung eingereicht werden.
Filme, die von der Juristenkommission der SPIO auf ihre strafrechtliche Unbedenklichkeit oder ihre schwere Jugendgefährdung begutachtet wurden, können auch in Zukunft weiter mit dem Kennzeichen versehen werden; das dem Gutachten entspricht.
Die neue gesetzliche Regelung hinsichtlich Größe und Platzierung der Kennzeichen gilt ebenfalls für Neu- und Gebrauchtfilme gleichermaßen, die Logos für Filme zu Informations-, Instruktions- und Lehrzwecken gemäß § 14 VII JuSchG haben ebenfalls die vorgegebene Größe und Platzierung zu wahren.

3. Zusätzliches
Im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht ist es wichtig zu wissen, dass die Pflicht zur Kennzeichnung bei Filmen und Spielen mit der FSK- oder USK-Kennzeichnung auch für Bildträger gilt, die Auszüge von Film- und Spielprogrammen enthalten und die im Verbund mit periodischen Druckschriften vertrieben werden (die berühmten Zeitschriften mit den gratis beigelegten Film- oder Spielprogrammen).

Hinweis für Händler: Druckvorlagen für die Kennzeichen-Logos sind bei der USK (www.usk.de) und FSK (www.fsk.de) auf Anfrage erhältlich.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
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