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Software Tipps & Software Infos @ Software-Infos-24/7.de! Regelungsbedürftige Punkte für die Nutzung der Telekommunikationsanlagen (E-Mail, Telefon etc.) (9. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zu den Themen E-Mailarchivierung und IT-Richtlinie)

Geschrieben am Mittwoch, dem 04. August 2010 von Software-Infos-24/7.de


Software Infos
Freie-PresseMitteilungen.de: Der 9. Teil der Serie zeigt die nicht nur möglichen, sondern vielmehr notwendigen Punkten auf, die in einer IT-Richtlinie geregelt werden sollten, um die Nutzung der gesamten Telekommunikation in einem Unternehmen rechtsicher zu gestalten.

Die E-Mailarchivierung ist zwar ein zentraler Punkt, jedoch sollten bei der Erstellung einer IT-Richtlinie noch einige Punkte mehr beachtet werden. Im Folgenden werden diese aufgelistet und kurz beschrieben. Sie sind unseres Erachtens unbedingt regelungsbedürftig.

1. Ziel und Zweck der Richtlinie
2. Geltungsbereich / Verantwortlichkeit
2.1. Geltungsbereich der Richtlinie: für welche Beschäftigten, für welche Betriebsteile, für mobile Arbeit, auch außerhalb der Geschäftsräume?
2.2. Wer trägt die Verantwortlichkeit für die Richtlinie?

3. Arbeitsplatz
3.1. Allgemeine Regeln am Arbeitsplatz
beispielsweise: unbeaufsichtigte Rechner für Dritte nicht frei zugänglich lassen; Verhalten bei geplanter Abwesenheit (z. B. längere Besprechungen, über Nacht/ das Wochenende, Dienstreisen, Urlaub, Fortbildungsveranstaltungen)
3.2. Nutzung der betriebseigenen Hard- und Software
3.2.1. Nutzungsbedingungen, Pflege, Störungsmeldung
unter anderem: (Un-) Zulässigkeit der Verwendung von Instant-Messaging-Programmen, alternativen Browsern oder alternativen E-Mail Clients
3.2.2. Verbote
zum Beispiel: Benutzung betriebsfremder Hardware oder Software ohne die gültige Lizenz zu installieren, zu speichern oder in irgendeiner Form zu nutzen

4. Daten
4.1. Speicherung und Datenhaltung
beispielsweise: Datenspeicherung auf Netzwerklaufwerken oder lokalen Laufwerken
4.2. Datensicherheit
unter anderem: Schutz vor unerlaubtem bzw. unbeabsichtigtem Zugriff oder Möglichkeit des Zugriffs auf die Daten durch einen Vertreter (bei Abwesenheiten, Krankheit etc.)
4.3. Datensicherung
zum Beispiel: Besondere Regelung für besonders wichtige Backups

5. Telefondienste
Umfasst sind Endgeräte (Festnetztelefone, Mobilteile, das Telefaxgerät), die hausinterne Telefonanlage samt Anschlüsse sowie die Mobiltelefone

5.1. Nutzung
5.1.1. Allgemeines
5.1.2. Mobiltelefon
dauerhaftes Mobiltelefon, ausgeliehenes Mobiltelefon
5.1.3. Private Nutzung
Unter anderem: Umfang, Tageseiten, Zulassung der privaten Nutzung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers
5.2. Kontrolle
5.2.1. Nicht personenbezogene Stichproben
5.2.2. Keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle
5.2.3. Mobilfunk
Dokumentation über den Einzelgebührennachweis durch den Netzbetreiber

6. E-Mail und Internet
6.1. Nutzung zu dienstlichen Zwecken
6.1.1. Nutzungsvorgaben zum IT-System "E-Mail"
Beispielsweise: mehrmals tägliches Überprüfen des Postfachs; Zugang zu den E-Mails für einen Vertreter bei urlaubs- oder krankheitsbedingter und unerwarteter Abwesenheit; Verpflichtende Angabe einer standardisierten Signatur am Ende der E-Mail
6.1.2. In der Regel nur dienstlich veranlasste Nutzung von Internet- und E-Mail
6.2. Nutzung zu privaten Zwecken
6.2.1. Verbote private Nutzung
Vollständiges oder teilweises Verbot der privaten Nutzung
6.2.2. Gestattete private Nutzung
Mittel (Extra-Postfach für private E-Mails oder Browsernutzung für ein Webbasiertes Postfach); Umfang und Tageszeiten; Zulassung privater Nutzung stellt eine freiwillige Leistung des Unternehmens dar.

6.3. Verhaltensgrundsätze
Keine Nutzung der IT-Systeme "Internet" und "E-Mail" zu Zwecken, die die Interessen, das Ansehen oder die Sicherheit des Unternehmens beeinträchtigen oder die gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen.

6.3.1. Verbote
Unter anderem: Versand unternehmensrelevanter Daten ohne dienstliche Notwendigkeit an externe E-Mailkonten; Abrufen, Verbreiten oder Speichern von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen
6.3.2. Download von Software nur durch hierzu autorisierte Mitarbeiter
6.3.3. Blockierte Internetseiten

6.4. Kontrolle
6.4.1. Erhebung von Protokollen
Zweck, Umfang, Inhalt
6.4.2. Löschung von Protokollen
6.5. Technische Schutzeinrichtungen der IT-Systeme "E-Mail und Internet"
Unter anderem: E-Mail-Firewall, "Junk-E-Mail"-Ordnern, Anti-Virensoftware, keine Übermittlung von eingehenden E-Mails mit Anhängen, deren Umfang mehr als 20 MB beträgt
6.6. Gefährdung durch Schadprogramme
6.6.1. Präventive Maßnahmen
Zum Beispiel: Virenschutz-Software wie auch der lokalen Firewall beherrschen; Vermeidung nicht vertrauenswürdiger Websites, Beschränkung auf dienstliche Notwendigkeit
6.6.2. Anzeichen von Infektion durch Computer-Schadprogramme
6.6.3. Maßnahmen bei Verdacht auf Infektion durch Schadprogramme

7. Mobile Geräte und externe Datenträger
Zum Bereich mobiler Geräte gehören insbesondere Firmen-Handys, PDAs, Notebooks. Als externe Datenträger werden z.B. CDs, DVDs, USB-Sticks, mobile Festplatten, sonstige Speicher-Chips, Disketten etc. bezeichnet.
7.1. Allgemeine Richtlinien für den Umgang mit mobilen Geräten
Unter anderem: PIN bzw. ein Kennwort als Minimalschutz für den Start der Geräte; persönlich zugeteilte Firmennotebooks ggf. komplett verschlüsseln
7.2. Herausgabepflicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses

8. Nutzung von Funknetzen (WLAN/WiFi, Bluetooth etc.)
9. Allgemeine IT-Sicherheitsbestimmungen
9.1. Verbote
Beispielsweise: Verwendung von Cracker- oder Hackermethoden ;Kein Vordringen in Bereiche des Netzwerkes oder einzelner Systeme, die nicht für den Arbeitnehmer selbst und sein Aufgabengebiet freigegeben oder vorgesehen sind
9.2. Kennwortgebrauch
9.2.1. Allgemeine Richtlinien für den Umgang mit Kennwörtern
Zum Beispiel: nur "komplexe" Kennwörter vergeben; vertraulich behandeln; Änderung aus Sicherheitsgründen nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes (derzeit ca. 1 Jahr)
9.2.2. Herausgabepflicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses

10. Missbrauchskontrolle / Maßnahmen bei Verstößen
Gezielte personenbezogene Auswertung bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche/ unerlaubte Nutzung

11. Ständige Verbesserung der Sicherheitsstandards
12. Inkrafttreten

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Der 9. Teil der Serie zeigt die nicht nur möglichen, sondern vielmehr notwendigen Punkten auf, die in einer IT-Richtlinie geregelt werden sollten, um die Nutzung der gesamten Telekommunikation in einem Unternehmen rechtsicher zu gestalten.

Die E-Mailarchivierung ist zwar ein zentraler Punkt, jedoch sollten bei der Erstellung einer IT-Richtlinie noch einige Punkte mehr beachtet werden. Im Folgenden werden diese aufgelistet und kurz beschrieben. Sie sind unseres Erachtens unbedingt regelungsbedürftig.

1. Ziel und Zweck der Richtlinie
2. Geltungsbereich / Verantwortlichkeit
2.1. Geltungsbereich der Richtlinie: für welche Beschäftigten, für welche Betriebsteile, für mobile Arbeit, auch außerhalb der Geschäftsräume?
2.2. Wer trägt die Verantwortlichkeit für die Richtlinie?

3. Arbeitsplatz
3.1. Allgemeine Regeln am Arbeitsplatz
beispielsweise: unbeaufsichtigte Rechner für Dritte nicht frei zugänglich lassen; Verhalten bei geplanter Abwesenheit (z. B. längere Besprechungen, über Nacht/ das Wochenende, Dienstreisen, Urlaub, Fortbildungsveranstaltungen)
3.2. Nutzung der betriebseigenen Hard- und Software
3.2.1. Nutzungsbedingungen, Pflege, Störungsmeldung
unter anderem: (Un-) Zulässigkeit der Verwendung von Instant-Messaging-Programmen, alternativen Browsern oder alternativen E-Mail Clients
3.2.2. Verbote
zum Beispiel: Benutzung betriebsfremder Hardware oder Software ohne die gültige Lizenz zu installieren, zu speichern oder in irgendeiner Form zu nutzen

4. Daten
4.1. Speicherung und Datenhaltung
beispielsweise: Datenspeicherung auf Netzwerklaufwerken oder lokalen Laufwerken
4.2. Datensicherheit
unter anderem: Schutz vor unerlaubtem bzw. unbeabsichtigtem Zugriff oder Möglichkeit des Zugriffs auf die Daten durch einen Vertreter (bei Abwesenheiten, Krankheit etc.)
4.3. Datensicherung
zum Beispiel: Besondere Regelung für besonders wichtige Backups

5. Telefondienste
Umfasst sind Endgeräte (Festnetztelefone, Mobilteile, das Telefaxgerät), die hausinterne Telefonanlage samt Anschlüsse sowie die Mobiltelefone

5.1. Nutzung
5.1.1. Allgemeines
5.1.2. Mobiltelefon
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5.1.3. Private Nutzung
Unter anderem: Umfang, Tageseiten, Zulassung der privaten Nutzung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers
5.2. Kontrolle
5.2.1. Nicht personenbezogene Stichproben
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5.2.3. Mobilfunk
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6. E-Mail und Internet
6.1. Nutzung zu dienstlichen Zwecken
6.1.1. Nutzungsvorgaben zum IT-System "E-Mail"
Beispielsweise: mehrmals tägliches Überprüfen des Postfachs; Zugang zu den E-Mails für einen Vertreter bei urlaubs- oder krankheitsbedingter und unerwarteter Abwesenheit; Verpflichtende Angabe einer standardisierten Signatur am Ende der E-Mail
6.1.2. In der Regel nur dienstlich veranlasste Nutzung von Internet- und E-Mail
6.2. Nutzung zu privaten Zwecken
6.2.1. Verbote private Nutzung
Vollständiges oder teilweises Verbot der privaten Nutzung
6.2.2. Gestattete private Nutzung
Mittel (Extra-Postfach für private E-Mails oder Browsernutzung für ein Webbasiertes Postfach); Umfang und Tageszeiten; Zulassung privater Nutzung stellt eine freiwillige Leistung des Unternehmens dar.

6.3. Verhaltensgrundsätze
Keine Nutzung der IT-Systeme "Internet" und "E-Mail" zu Zwecken, die die Interessen, das Ansehen oder die Sicherheit des Unternehmens beeinträchtigen oder die gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen.

6.3.1. Verbote
Unter anderem: Versand unternehmensrelevanter Daten ohne dienstliche Notwendigkeit an externe E-Mailkonten; Abrufen, Verbreiten oder Speichern von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen
6.3.2. Download von Software nur durch hierzu autorisierte Mitarbeiter
6.3.3. Blockierte Internetseiten

6.4. Kontrolle
6.4.1. Erhebung von Protokollen
Zweck, Umfang, Inhalt
6.4.2. Löschung von Protokollen
6.5. Technische Schutzeinrichtungen der IT-Systeme "E-Mail und Internet"
Unter anderem: E-Mail-Firewall, "Junk-E-Mail"-Ordnern, Anti-Virensoftware, keine Übermittlung von eingehenden E-Mails mit Anhängen, deren Umfang mehr als 20 MB beträgt
6.6. Gefährdung durch Schadprogramme
6.6.1. Präventive Maßnahmen
Zum Beispiel: Virenschutz-Software wie auch der lokalen Firewall beherrschen; Vermeidung nicht vertrauenswürdiger Websites, Beschränkung auf dienstliche Notwendigkeit
6.6.2. Anzeichen von Infektion durch Computer-Schadprogramme
6.6.3. Maßnahmen bei Verdacht auf Infektion durch Schadprogramme

7. Mobile Geräte und externe Datenträger
Zum Bereich mobiler Geräte gehören insbesondere Firmen-Handys, PDAs, Notebooks. Als externe Datenträger werden z.B. CDs, DVDs, USB-Sticks, mobile Festplatten, sonstige Speicher-Chips, Disketten etc. bezeichnet.
7.1. Allgemeine Richtlinien für den Umgang mit mobilen Geräten
Unter anderem: PIN bzw. ein Kennwort als Minimalschutz für den Start der Geräte; persönlich zugeteilte Firmennotebooks ggf. komplett verschlüsseln
7.2. Herausgabepflicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses

8. Nutzung von Funknetzen (WLAN/WiFi, Bluetooth etc.)
9. Allgemeine IT-Sicherheitsbestimmungen
9.1. Verbote
Beispielsweise: Verwendung von Cracker- oder Hackermethoden ;Kein Vordringen in Bereiche des Netzwerkes oder einzelner Systeme, die nicht für den Arbeitnehmer selbst und sein Aufgabengebiet freigegeben oder vorgesehen sind
9.2. Kennwortgebrauch
9.2.1. Allgemeine Richtlinien für den Umgang mit Kennwörtern
Zum Beispiel: nur "komplexe" Kennwörter vergeben; vertraulich behandeln; Änderung aus Sicherheitsgründen nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes (derzeit ca. 1 Jahr)
9.2.2. Herausgabepflicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses

10. Missbrauchskontrolle / Maßnahmen bei Verstößen
Gezielte personenbezogene Auswertung bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche/ unerlaubte Nutzung

11. Ständige Verbesserung der Sicherheitsstandards
12. Inkrafttreten

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

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Zürich, 08. Mai 2024 - Guidewire (NYSE: GWRE) eröffnet ein Guidewire-Cloud-Rechenzentrum in der Schweiz. Als Kompetenzpartner für Finanzdienstleistungen der Amazon Web Services (AWS) arbeitet Guidewire mit AWS zusammen, um den Zugang zur Guidewire Cloud für Schweizer Schaden- und Unfallversicherer in der Region zu beschleunigen. Dazu wurde eine Lösung entwickelt, die die Technik optimiert und eine gewisse regulatorische Unterstützung für jene Schweizer Versicherer ermöglicht, die auf ...

 Warum deutsche Hersteller es jetzt wie TEMU machen. (PR-Gateway, 08.05.2024)


Es war noch nie so einfach, wie heute seine Produkte online zu verkaufen. E-Commerce Online-Shops wie Shopify oder Marktplätze wie Amazon sind mit wenigen Klicks eröffnet.

Nahezu alle Mitarbeitenden aus dem Büro eines Unternehmens können dies tun.

Zum Start in den Online-Handel wählt man, zwischen einem eigenen Online-Shop oder direkt über den Marketplace Amazon zu verkaufen. Während Shopify Nutzern volle Kontrolle und Branding-Möglichkeiten bietet, ermöglicht Ama ...

 Legal Twin revolutioniert den Legal-Tech-Markt (PR-Gateway, 07.05.2024)
stp.one bereitet Juristen mittels KI den Weg zur Super-Produktivität

Karlsruhe, 07. Mai 2024 - Im Rahmen seiner KI-Strategie hat stp.one mit dem Legal Twin jetzt der Öffentlichkeit eine wichtige KI-basierte Erweiterung für seine Advoware Cloud-Lösung vorgestellt. Das Besondere daran ist, dass die KI in diesem Fall nicht wie üblich als Assistenzfunktion eingesetzt wird, sondern dass der Legal Twin Skills repliziert. Der Ansatz, mit einer einzigartigen KI-Engine, bestimmte Fähigkeiten n ...

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