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Software Tipps & Software Infos @ Software-Infos-24/7.de! Kein Geld an das Finanzamt verschenken

Geschrieben am Donnerstag, dem 19. Februar 2015 von Software-Infos-24/7.de


Software Infos
Freie-PM.de: Steuererklärung bringt den meisten Steuerpflichtigen Rückerstattungen

(Mynewsdesk) Nürnberg, 19. Februar 2015: Jahr für Jahr verschenken Verbraucher einige hundert Millionen Euro an das Finanzamt, weil sie auf ihre Steuererklärung und damit auf fällige Rückerstattungen verzichten. Steuerprogramme für den heimischen PC, Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater bieten Hilfe in Steuerfragen.

Noch haben Deutschlands Steuerzahler einige Monate Zeit, um ihre Steuererklärung für das Jahr 2014 beim Finanzamt abzugeben, aber vielen graut es schon davor. Auf bis zu zehn Prozent der mehr als 40 Millionen abhängig Beschäftigten schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft die Zahl derjenigen, die keine Steuererklärung abgeben. Andere Schätzungen gehen von bis zu 25 Prozent und mehr aus.

Dabei bekamen die Bundesbürger nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt für ihre Einkommensteuererklärung in den vergangenen Jahren rund 500 Euro zurück, bei den Nutzern von Steuersoftware waren es über 1.400 Euro und bei einer professionellen Steuererklärung durch einen Steuerberater sogar noch mehr. Die Investition für die Anschaffung einer aktuellen Steuersoftware oder der Gang zum Steuerberater kann sich also in jedem Fall lohnen.

Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet mit dem 31. Mai des Folgejahres, im Jahre 2015 also erst am Montag, den 1. Juni 2015. Eine Verlängerung ist möglich, wenn Steuerpflichtige einen Antrag beim Finanzamt stellen und eine Begründung geben. Eine Fristverlängerung bis zum 30. September des Jahres geht meist ohne Probleme. Ohne Antrag wird eine Fristverlängerung sogar bis zum 31. Dezember gewährt, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird. Dann kann die Abgabe auf Antrag sogar bis zum 28. Februar des folgenden Jahres erfolgen.

Zahlreiche Arbeitnehmer sind nach § 46 EStG zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Demnach müssen sie eine Einkommensteuererklärung anfertigen, beispielsweise wenn monatliche Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 450 Euro vorliegen, wenn mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bestehen, wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde oder wenn Sonderzahlungen erfolgt sind, im selben Jahr der Arbeitgeber gewechselt wurde und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte des vorherigen Arbeitgebers nicht berücksichtigt hat. "Auch wenn die Ehe geschieden wurde oder ein Partner verstorben ist und einer der Ehegatten im selben Jahr wieder heiratet, muss eine Einkommensteuererklärung gemacht werden", ergänzt Manfred Dehler, Präsident der Steuerberaterkammer Nürnberg. Abgabepflichtig sind laut Dehler die Bundesbürger, auch wenn sie selbst kein Arbeitsentgelt beziehen, aber ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Er beträgt 8.354 Euro im Jahr für 2014. Auch Selbstständige, deren Einkünfte darüber liegen, müssen also eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Alle, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können sich freiwillig veranlagen lassen. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender DATEV eG, meint: "Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt meist, wenn hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen bestehen oder wenn zum Beispiel Handwerker und Dienstleister im Haushalt gearbeitet haben."

Ganz von allein machen sich Steuererklärungen allerdings auch heute nicht. Etwas Zeit und Geduld müssen Steuerpflichtige aufbringen, auch wenn ihnen beispielsweise die jährlich neuen Steuerprogramme viel Arbeit abnehmen und sie mit guten, verständlichen Fragen durch das Programm führen. Die Nutzer müssen sich aber darauf einstellen, dass sie beim komplexen Thema Steuern auch bei der besten Steuersoftware zahlreiche Fragen beantworten und Details erst einmal verstehen müssen.

Steuersoftware muss allerdings jedes Jahr neu gekauft werden. Nur die aktuellen Steuerprogramme sind mit allen gültigen Steuerregeln des neuen Jahres ausgestattet. Seit 2014 bieten die Finanzverwaltungen die Möglichkeit, die über den Steuerpflichtigen beim Finanzamt gespeicherten Daten im Rahmen der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung per Elster abzurufen und automatisch in die neue Steuererklärung zu übernehmen. Leider sind die Daten nicht so vollständig, dass die Erklärung damit erledigt wäre. Natürlich kann dann auch die fertige Steuerklärung wieder elektronisch ans Finanzamt übermittelt und der fertige Steuerbescheid kann zur Belegprüfung wieder in die Software importiert werden. Und über Musterformulare kann auch Einspruch eingelegt werden.

In der Regel überprüfen die Steuerprogramme auch die Plausibilität der Eingaben und berechnen sofort, ob es sich beispielsweise mehr lohnt, detaillierte Angaben in einem Bereich zu machen oder besser auf Pauschalbeträge zurückzugreifen.

Bei komplizierteren Steuerfällen oder speziellen Detailfragen, da sind sich Finanzexperten wie Verbraucherschützer einig, lohnt sich aber der Gang zum Steuerberater. Die Stiftung Warentest schrieb dazu: "Die Leistung eines Steuerberaters muss nicht teuer sein. Die Kosten hängen von der Art der Arbeit ab, die der Berater erbringt, und von den Vermögensverhältnissen des Steuerzahlers." Die Verbraucherschützer empfehlen, den richtigen Steuerberater vor Ort mit dem Suchservice der Bundesssteuerberaterkammer (www.bstbk.de) oder des deutschen Steuerberaterverbandes (www.dstv.de) ausfindig zu machen.

Auf jeden Fall sollten Steuerzahler auf eine Einkommensteuererklärung und die Steuerrückzahlungen in diesem Jahr nicht verzichten, raten Finanz- und Steuerexperten. Über die hohe Steuerlast ärgern sich die meisten Deutschen ohnehin immer mehr.
Nach der aktuellen Umfrage zur "Steuerkultur und Steuermoral in Deutschland 2014" vom Bund der Steuerzahler NRW halten 85 Prozent der Bundesbürger die Steuerlast für zu hoch. Das ist laut Bund der Steuerzahler der höchste Wert seit Ende der 1980er Jahre.

Die Reihe "Ratgeber Steuer & Recht" ist ein Angebot der Steuerberater- und Rechtsanwaltskammern Nürnberg sowie der DATEV eG.

Diese und weitere Pressemitteilungen finden Sie unter: http://www.datev.de/portal/ShowPage.döpid=dpi&nid=169356

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/xvb9lx

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/wirtschaft/kein-geld-an-das-finanzamt-verschenken-47631

=== DATEV eG - Software und IT Dienstleistungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte... (Bild) ===

Shortlink:
http://shortpr.com/1kmeph

Permanentlink:
http://www.themenportal.de/bilder/datev-eg-software-und-it-dienstleistungen-fuer-steuerberater-wirtschaftspruefer-rechtsanwaelte-68924
Die DATEV eG ist das Softwarehaus und der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten. Mit über 40.000 Mitgliedern, mehr als 6.700 Mitarbeitern und einem Umsatz von 803 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2013) zählt die DATEV zu den größten Informationsdienstleistern und Softwarehäusern in Europa. So belegt das Unternehmen zum Beispiel Platz 3 im bekannten Lünendonk-Ranking der deutschen Softwarehäuser. Das Leistungsspektrum umfasst vor allem die Bereiche Rechnungswesen, Personalwirtschaft, betriebswirtschaftliche Beratung, Steuern, Enterprise Resource Planning (ERP), IT-Sicherheit sowie Weiterbildung und Consulting. Mit ihren Lösungen verbessert die 1966 gegründete Genossenschaft mit Sitz in Nürnberg gemeinsam mit ihren Mitgliedern die betriebswirtschaftlichen Prozesse von 2,5 Millionen Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Institutionen.
DATEV eG
Thomas Kähler
Paumgartnerstr. 6-14
90429 Nürnberg
thomas.kaehler@datev.de
+49 911 319-1141
http://www.datev.de/presse

(Weitere interessante Testberichte News & Testberichte Infos & Testberichte Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Steuererklärung bringt den meisten Steuerpflichtigen Rückerstattungen

(Mynewsdesk) Nürnberg, 19. Februar 2015: Jahr für Jahr verschenken Verbraucher einige hundert Millionen Euro an das Finanzamt, weil sie auf ihre Steuererklärung und damit auf fällige Rückerstattungen verzichten. Steuerprogramme für den heimischen PC, Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater bieten Hilfe in Steuerfragen.

Noch haben Deutschlands Steuerzahler einige Monate Zeit, um ihre Steuererklärung für das Jahr 2014 beim Finanzamt abzugeben, aber vielen graut es schon davor. Auf bis zu zehn Prozent der mehr als 40 Millionen abhängig Beschäftigten schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft die Zahl derjenigen, die keine Steuererklärung abgeben. Andere Schätzungen gehen von bis zu 25 Prozent und mehr aus.

Dabei bekamen die Bundesbürger nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt für ihre Einkommensteuererklärung in den vergangenen Jahren rund 500 Euro zurück, bei den Nutzern von Steuersoftware waren es über 1.400 Euro und bei einer professionellen Steuererklärung durch einen Steuerberater sogar noch mehr. Die Investition für die Anschaffung einer aktuellen Steuersoftware oder der Gang zum Steuerberater kann sich also in jedem Fall lohnen.

Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet mit dem 31. Mai des Folgejahres, im Jahre 2015 also erst am Montag, den 1. Juni 2015. Eine Verlängerung ist möglich, wenn Steuerpflichtige einen Antrag beim Finanzamt stellen und eine Begründung geben. Eine Fristverlängerung bis zum 30. September des Jahres geht meist ohne Probleme. Ohne Antrag wird eine Fristverlängerung sogar bis zum 31. Dezember gewährt, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird. Dann kann die Abgabe auf Antrag sogar bis zum 28. Februar des folgenden Jahres erfolgen.

Zahlreiche Arbeitnehmer sind nach § 46 EStG zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Demnach müssen sie eine Einkommensteuererklärung anfertigen, beispielsweise wenn monatliche Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 450 Euro vorliegen, wenn mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bestehen, wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde oder wenn Sonderzahlungen erfolgt sind, im selben Jahr der Arbeitgeber gewechselt wurde und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte des vorherigen Arbeitgebers nicht berücksichtigt hat. "Auch wenn die Ehe geschieden wurde oder ein Partner verstorben ist und einer der Ehegatten im selben Jahr wieder heiratet, muss eine Einkommensteuererklärung gemacht werden", ergänzt Manfred Dehler, Präsident der Steuerberaterkammer Nürnberg. Abgabepflichtig sind laut Dehler die Bundesbürger, auch wenn sie selbst kein Arbeitsentgelt beziehen, aber ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Er beträgt 8.354 Euro im Jahr für 2014. Auch Selbstständige, deren Einkünfte darüber liegen, müssen also eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Alle, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können sich freiwillig veranlagen lassen. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender DATEV eG, meint: "Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt meist, wenn hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen bestehen oder wenn zum Beispiel Handwerker und Dienstleister im Haushalt gearbeitet haben."

Ganz von allein machen sich Steuererklärungen allerdings auch heute nicht. Etwas Zeit und Geduld müssen Steuerpflichtige aufbringen, auch wenn ihnen beispielsweise die jährlich neuen Steuerprogramme viel Arbeit abnehmen und sie mit guten, verständlichen Fragen durch das Programm führen. Die Nutzer müssen sich aber darauf einstellen, dass sie beim komplexen Thema Steuern auch bei der besten Steuersoftware zahlreiche Fragen beantworten und Details erst einmal verstehen müssen.

Steuersoftware muss allerdings jedes Jahr neu gekauft werden. Nur die aktuellen Steuerprogramme sind mit allen gültigen Steuerregeln des neuen Jahres ausgestattet. Seit 2014 bieten die Finanzverwaltungen die Möglichkeit, die über den Steuerpflichtigen beim Finanzamt gespeicherten Daten im Rahmen der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung per Elster abzurufen und automatisch in die neue Steuererklärung zu übernehmen. Leider sind die Daten nicht so vollständig, dass die Erklärung damit erledigt wäre. Natürlich kann dann auch die fertige Steuerklärung wieder elektronisch ans Finanzamt übermittelt und der fertige Steuerbescheid kann zur Belegprüfung wieder in die Software importiert werden. Und über Musterformulare kann auch Einspruch eingelegt werden.

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