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Software-Infos-24/7.de - Infos, News & Tipps rund um Software !

Software Tipps & Software Infos @ Software-Infos-24/7.de! Die Verwendung von Google Maps auf der eigenen Homepage

Geschrieben am Dienstag, dem 13. April 2010 von Software-Infos-24/7.de


Software Infos
Freie-PresseMitteilungen.de: Viele Internet-Blogger, Besitzer einer eigenen Homepage und Unternehmer fragen sich, ob sie das Kartenmaterial von Google Maps, dem bekannten Kartendienst und Routenplaner im Internet, einfach ohne Weiteres für ihre eigenen Internetseiten verwenden dürfen. Die IT-Recht Kanzlei hat sich diesem Thema angenommen und klärt auf.

Die Benutzungsbedingungen von Google Maps sind in den Google Maps AGB geregelt, die auf der deutschen Seite abrufbar sind (unter http://google.de/intl/de/help/terms_maps.html). Dort kann man auch nachlesen, ob und wie man Google Maps nutzen darf.

Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung

Nach den AGB von Google Maps muss grundsätzlich danach unterschieden werden, ob jemand Google Maps privat oder gewerblich nutzen möchte.

Eine private Nutzung (in den AGB wird in diesem Zusammenhang von der Nutzung zu "persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken" gesprochen) liegt beispielsweise vor, wenn jemand die Adresse eines Freundes von Google Maps auf einer Karte anzeigen lassen möchte. Einzelne Benutzer von Google Maps dürfen dabei die angezeigten Karten, die lokalen Suchergebnisse und die fotografischen Abbildungen nur zu privaten Zwecken nutzen. In diesem Zusammenhang ergibt sich aus den AGB leider nicht eindeutig, ob die Verwendung der von Google Maps angebotenen Funktion "HTML-Code zum Einbetten in eine Website" auf privaten Internetseiten auch eine solche, von Google Maps erlaubte, private Nutzung ist. Zwar können die ABG so verstanden werden und macht auch das Anbieten dieser Funktion durch Google Maps nur so einen Sinn. Allerdings sind die AGB diesbezüglich unklar und undefiniert.

Die gewerbliche Nutzung von Google Maps - also beispielsweise die Verwendung von Karten und Inhalten von Google Maps auf der Homepage eines Unternehmens - ist nur unter bestimmten Bedingungen gestattet.

Besondere Bedingungen bei gewerblicher Nutzung

Die gewerbliche Nutzung von Google Maps ist nur erlaubt, wenn der Nutzer die Google Maps API verwendet. API steht für "Application Programming Interface" und ist eine Programmschnittstelle, mit deren Hilfe sich Google Maps relativ leicht in die eigene Homepage integrieren lässt. Um die technischen Voraussetzungen zur Integration von Google Maps in die eigene Homepage erfüllen zu können und dafür von Google Maps freigeschaltet zu werden, muss sich der gewerbliche Nutzer - kostenlos - bei Google Maps registrieren lassen. Anschließend bekommt er einen elektronischen Schlüssel, mit dem sich das in die Homepage eingebaute Applet (also das Fenster, in dem die elektronische Karte von Google Maps angezeigt wird) bei Anfragen an den Google Maps Server authentifizieren kann.

Für die Verwendung der Google Maps API gibt es eigene Nutzungsbedingungen. Ohne im Detail auf diese weiteren Regelungen einzugehen, sei an dieser Stelle nur gesagt, dass darin beispielsweise untersagt wird, das Logo von Google bzw. Google Maps so zu verwenden, dass Google dadurch einen Schaden davonträgt bzw. die Rechte von Google beeinträchtigt werden.

Was nicht gewerblich verwendet werden darf

Das Kartenmaterial von Google Maps ist mit Urheberrechtshinweisen, Markenzeichen oder anderen eigentumsrechtlichen Hinweisen versehen. Diese Hinweise dürfen gemäß der AGB nicht gelöscht oder anderweitig verändert werden. Der Nutzer muss das Material somit genau so verwenden, wie es ihm von den Google Maps Servern geliefert wird.

Die von Google Maps verwendeten fotografischen Abbildungen unterliegen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz. Diese dürfen nach den AGB im Gegensatz zum Kartenmaterial überhaupt nicht zu gewerblichen Zwecken oder in einer geschäftlichen Umgebung verwendet werden. Sie dürfen - auch zu privaten Zwecken - nicht verändert oder kopiert und dann veröffentlicht werden.

So heißt es in den AGB:

"Es ist untersagt, die Abbildungen vollständig oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen, zu ändern oder abgeleitete Arbeiten aus ihnen zu erstellen. Darüber hinaus dürfen die Abbildungen oder Teile davon weder vermietet, weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, abgetreten, verleast, sublizenziert, vermarktet, übertragen oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet wird.

Aus der Nutzung von Google Maps ergeben sich für Sie keine Rechte. Alle Eigentumsrechte an den Abbildungen verbleiben bei Google und/oder den Lizenzgebern von Google (sofern zutreffend). Die Abbildungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert werden, auch wenn sie verändert oder mit anderen Daten oder anderer Software zusammengeführt wurden."
Davon unberührt bleiben das gesetzlich Recht zur Privatkopie gemäß § 53 UrhG und das gesetzliche Recht zur Bearbeitung gemäß § 3 UrhG, welche nur im privaten Bereich bleiben, also nicht veröffentlich werden. Dazu zählt eine Anzeige auf einer eigenen, privaten Homepage oder einem Blog jedoch nicht, da sie eine Veröffentlichung darstellt.

Unklar bleibt hierbei jedoch, was Google mit "fotografischen Abbildungen" genau meint, da dieser Begriff in den AGB nicht definiert wird.

Fazit

Die Karten von Google Maps können von jedem - auch zu gewerblichen Zwecken - kostenlos verwendet werden, wenn sich der jeweilige Nutzer an die AGB und die dort festgelegten Bedingungen für die Nutzung von Google Maps hält.

Insbesondere dürfen keine einfachen Screenshots von Google Maps auf der eigenen (privaten oder gewerblichen) Homepage verwendet werden. Die gewerbliche Nutzung ist gemäß der AGB nur über die Google Maps API gestattet.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Viele Internet-Blogger, Besitzer einer eigenen Homepage und Unternehmer fragen sich, ob sie das Kartenmaterial von Google Maps, dem bekannten Kartendienst und Routenplaner im Internet, einfach ohne Weiteres für ihre eigenen Internetseiten verwenden dürfen. Die IT-Recht Kanzlei hat sich diesem Thema angenommen und klärt auf.

Die Benutzungsbedingungen von Google Maps sind in den Google Maps AGB geregelt, die auf der deutschen Seite abrufbar sind (unter http://google.de/intl/de/help/terms_maps.html). Dort kann man auch nachlesen, ob und wie man Google Maps nutzen darf.

Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung

Nach den AGB von Google Maps muss grundsätzlich danach unterschieden werden, ob jemand Google Maps privat oder gewerblich nutzen möchte.

Eine private Nutzung (in den AGB wird in diesem Zusammenhang von der Nutzung zu "persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken" gesprochen) liegt beispielsweise vor, wenn jemand die Adresse eines Freundes von Google Maps auf einer Karte anzeigen lassen möchte. Einzelne Benutzer von Google Maps dürfen dabei die angezeigten Karten, die lokalen Suchergebnisse und die fotografischen Abbildungen nur zu privaten Zwecken nutzen. In diesem Zusammenhang ergibt sich aus den AGB leider nicht eindeutig, ob die Verwendung der von Google Maps angebotenen Funktion "HTML-Code zum Einbetten in eine Website" auf privaten Internetseiten auch eine solche, von Google Maps erlaubte, private Nutzung ist. Zwar können die ABG so verstanden werden und macht auch das Anbieten dieser Funktion durch Google Maps nur so einen Sinn. Allerdings sind die AGB diesbezüglich unklar und undefiniert.

Die gewerbliche Nutzung von Google Maps - also beispielsweise die Verwendung von Karten und Inhalten von Google Maps auf der Homepage eines Unternehmens - ist nur unter bestimmten Bedingungen gestattet.

Besondere Bedingungen bei gewerblicher Nutzung

Die gewerbliche Nutzung von Google Maps ist nur erlaubt, wenn der Nutzer die Google Maps API verwendet. API steht für "Application Programming Interface" und ist eine Programmschnittstelle, mit deren Hilfe sich Google Maps relativ leicht in die eigene Homepage integrieren lässt. Um die technischen Voraussetzungen zur Integration von Google Maps in die eigene Homepage erfüllen zu können und dafür von Google Maps freigeschaltet zu werden, muss sich der gewerbliche Nutzer - kostenlos - bei Google Maps registrieren lassen. Anschließend bekommt er einen elektronischen Schlüssel, mit dem sich das in die Homepage eingebaute Applet (also das Fenster, in dem die elektronische Karte von Google Maps angezeigt wird) bei Anfragen an den Google Maps Server authentifizieren kann.

Für die Verwendung der Google Maps API gibt es eigene Nutzungsbedingungen. Ohne im Detail auf diese weiteren Regelungen einzugehen, sei an dieser Stelle nur gesagt, dass darin beispielsweise untersagt wird, das Logo von Google bzw. Google Maps so zu verwenden, dass Google dadurch einen Schaden davonträgt bzw. die Rechte von Google beeinträchtigt werden.

Was nicht gewerblich verwendet werden darf

Das Kartenmaterial von Google Maps ist mit Urheberrechtshinweisen, Markenzeichen oder anderen eigentumsrechtlichen Hinweisen versehen. Diese Hinweise dürfen gemäß der AGB nicht gelöscht oder anderweitig verändert werden. Der Nutzer muss das Material somit genau so verwenden, wie es ihm von den Google Maps Servern geliefert wird.

Die von Google Maps verwendeten fotografischen Abbildungen unterliegen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz. Diese dürfen nach den AGB im Gegensatz zum Kartenmaterial überhaupt nicht zu gewerblichen Zwecken oder in einer geschäftlichen Umgebung verwendet werden. Sie dürfen - auch zu privaten Zwecken - nicht verändert oder kopiert und dann veröffentlicht werden.

So heißt es in den AGB:

"Es ist untersagt, die Abbildungen vollständig oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen, zu ändern oder abgeleitete Arbeiten aus ihnen zu erstellen. Darüber hinaus dürfen die Abbildungen oder Teile davon weder vermietet, weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, abgetreten, verleast, sublizenziert, vermarktet, übertragen oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet wird.

Aus der Nutzung von Google Maps ergeben sich für Sie keine Rechte. Alle Eigentumsrechte an den Abbildungen verbleiben bei Google und/oder den Lizenzgebern von Google (sofern zutreffend). Die Abbildungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert werden, auch wenn sie verändert oder mit anderen Daten oder anderer Software zusammengeführt wurden."
Davon unberührt bleiben das gesetzlich Recht zur Privatkopie gemäß § 53 UrhG und das gesetzliche Recht zur Bearbeitung gemäß § 3 UrhG, welche nur im privaten Bereich bleiben, also nicht veröffentlich werden. Dazu zählt eine Anzeige auf einer eigenen, privaten Homepage oder einem Blog jedoch nicht, da sie eine Veröffentlichung darstellt.

Unklar bleibt hierbei jedoch, was Google mit "fotografischen Abbildungen" genau meint, da dieser Begriff in den AGB nicht definiert wird.

Fazit

Die Karten von Google Maps können von jedem - auch zu gewerblichen Zwecken - kostenlos verwendet werden, wenn sich der jeweilige Nutzer an die AGB und die dort festgelegten Bedingungen für die Nutzung von Google Maps hält.

Insbesondere dürfen keine einfachen Screenshots von Google Maps auf der eigenen (privaten oder gewerblichen) Homepage verwendet werden. Die gewerbliche Nutzung ist gemäß der AGB nur über die Google Maps API gestattet.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

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