epos Gefahrstoff-Manager® | Software erweitert um GHS-Funktionen
Datum: Mittwoch, dem 24. Februar 2010
Thema: Software Infos


Neue Funktionen des epos Gefahrstoff-Manager® unterstützen Anwender bei der Einstufung von Stoffen, Gemischen nach CLP-Verordnung. Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen können so weit vor Ablauf der Fristen erstellt werden. Mit diesen GHS-Implementierungen stellt die PES-Ingenieurgesellschaft mbH wieder einmal rechtzeitig die Weichen für Anforderungen der chemischen Industrie an softwaregestütztes Gefahrstoff-Management.

Die erweiterten Funktionen des epos Gefahrstoff-Manager® zur Erstellung GHS konformer Sicherheitsdatenblätter (http://gefahrstoff.com/de/4101.html) und Betriebsanweisungen begegnen den aktuellen Forderungen der chemischen Industrie. Denn noch 10 Monate (01.12.2010) bleiben Unternehmen ihre Stoffe nach GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) einzustufen und zu kennzeichnen. "Auch in Hinblick auf Gemische sollten sich Lieferanten frühzeitig mit den Inhalten der CLP-Verordnung auseinandersetzen", zitiert PES Geschäftsführer Rudolf Schäfer aus dem Leitfaden DAS NEUE EINSTUFUNGS-UND KENNZEICHNUNGS-SYSTEM FÜR CHEMIKALIEN NACH GHS des Bundesumweltamtes.

GHS-Einstufungsautomatik.
Sicherheitsdatenblätter können nun auch automatisch - ergänzend zur Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG nach bisherigem EU-Recht - gemäß GHS eingestuft und gekennzeichnet werden. Denn die CLP-Verordnung bringt eine Reihe von Änderungen im Einstufungssystem mit sich. Auswirkungen solcher Änderungen können so frühzeitig erkannt werden.

Funktionalität zur Anwendung der Umwandlungstabelle.
Nach Eingabe eines nicht harmonisiert eingestuften Stoffes oder Gemisches (selbsteingestufte Inhaltsstoffe) wird auf Knopfdruck - anhand der hinterlegten Umwandlungstabelle (Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) - nach GHS eingestuft.

GHS-Einstufungs-Check.
Sind für selbsterstellte Stoffe Gefahrenkategorien und H-Sätze gewählt, überprüft epos die Plausibilität. Abweichungen von der regulären Einstufung werden aufgezeigt.

Betriebsanweisungen und Gefahrstoff-Etiketten.
Wahlweise können diese gemäß bisherigem EU-Recht oder nach GHS erstellt werden.

"Mit diesen Weiterentwicklungen bestärken wir unser Versprechen, auch künftig für Anforderungen der chemischen Industrie gerüstet zu sein", erklärt PES Geschäftsführer Rudolf Schäfer. Forderungen des Bundesumweltamtes zur Einsatzbereitschaft von Gefahrstoff-Software hinsichtlich GHS sind im epos Gefahrstoff-Manager® zeitnah und praxisgerecht implementiert.

Pressekontakte.

PES-Ingenieurgesellschaft mbH
Geschäftsführer
Rudolf Schäfer
Tel: +49 (0) 6024. 63 90 63-11
rudolf.schaefer@gefahrstoff.com

PES-Ingenieurgesellschaft mbH
Marketingkommunikation
Sabine Sprotte
Tel: +49 (0) 6024. 63 90 63-71
sabine.sprotte@gefahrstoff.com
Der epos Gefahrstoff-Manager® ist eines der führenden Software-Produkte für Gefahrstoff-Management. Weitere Informationen zur PES-Ingenieurgesellschaft finden Sie auf unserer Internetpräsenz.
PES-Ingenieurgesellschaft mbH
Sabine Sprotte
Am Wingert 11
63828
Kleinkahl
sabine.sprotte@gefahrstoff.com
06024 - 63 90 63-71
http://gefahrstoff.com



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Neue Funktionen des epos Gefahrstoff-Manager® unterstützen Anwender bei der Einstufung von Stoffen, Gemischen nach CLP-Verordnung. Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen können so weit vor Ablauf der Fristen erstellt werden. Mit diesen GHS-Implementierungen stellt die PES-Ingenieurgesellschaft mbH wieder einmal rechtzeitig die Weichen für Anforderungen der chemischen Industrie an softwaregestütztes Gefahrstoff-Management.

Die erweiterten Funktionen des epos Gefahrstoff-Manager® zur Erstellung GHS konformer Sicherheitsdatenblätter (http://gefahrstoff.com/de/4101.html) und Betriebsanweisungen begegnen den aktuellen Forderungen der chemischen Industrie. Denn noch 10 Monate (01.12.2010) bleiben Unternehmen ihre Stoffe nach GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) einzustufen und zu kennzeichnen. "Auch in Hinblick auf Gemische sollten sich Lieferanten frühzeitig mit den Inhalten der CLP-Verordnung auseinandersetzen", zitiert PES Geschäftsführer Rudolf Schäfer aus dem Leitfaden DAS NEUE EINSTUFUNGS-UND KENNZEICHNUNGS-SYSTEM FÜR CHEMIKALIEN NACH GHS des Bundesumweltamtes.

GHS-Einstufungsautomatik.
Sicherheitsdatenblätter können nun auch automatisch - ergänzend zur Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG nach bisherigem EU-Recht - gemäß GHS eingestuft und gekennzeichnet werden. Denn die CLP-Verordnung bringt eine Reihe von Änderungen im Einstufungssystem mit sich. Auswirkungen solcher Änderungen können so frühzeitig erkannt werden.

Funktionalität zur Anwendung der Umwandlungstabelle.
Nach Eingabe eines nicht harmonisiert eingestuften Stoffes oder Gemisches (selbsteingestufte Inhaltsstoffe) wird auf Knopfdruck - anhand der hinterlegten Umwandlungstabelle (Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) - nach GHS eingestuft.

GHS-Einstufungs-Check.
Sind für selbsterstellte Stoffe Gefahrenkategorien und H-Sätze gewählt, überprüft epos die Plausibilität. Abweichungen von der regulären Einstufung werden aufgezeigt.

Betriebsanweisungen und Gefahrstoff-Etiketten.
Wahlweise können diese gemäß bisherigem EU-Recht oder nach GHS erstellt werden.

"Mit diesen Weiterentwicklungen bestärken wir unser Versprechen, auch künftig für Anforderungen der chemischen Industrie gerüstet zu sein", erklärt PES Geschäftsführer Rudolf Schäfer. Forderungen des Bundesumweltamtes zur Einsatzbereitschaft von Gefahrstoff-Software hinsichtlich GHS sind im epos Gefahrstoff-Manager® zeitnah und praxisgerecht implementiert.

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