Cyber-Ark gibt acht Tipps für Cloud-Sicherheit
Datum: Montag, dem 25. Oktober 2010
Thema: Software Infos


Heilbronn, 25. Oktober 2010 - Die Auslagerung von IT oder Geschäftsprozessen in die Cloud liegt im Trend. Allerdings halten Sicherheitsbedenken Unternehmen vielfach noch von Cloud-Lösungen ab. Cyber-Ark gibt acht konkrete Tipps, worauf man bei der Speicherung seiner Daten in der Cloud auf jeden Fall achten sollte - gerade im Hinblick auf die Zugriffsmöglichkeiten von externen Administratoren.

Ein zentrales Sicherheitsproblem bei der Nutzung von Cloud-Services liegt darin, dass Administratoren des Service-Providers Zugang zu unternehmenskritischen Applikationen, Prozessen, Services, Systemen oder Daten erhalten. Laut Sicherheitsexperte Cyber-Ark ist es deshalb unerlässlich, vor einer Entscheidung für die Cloud genau zu überprüfen, welche Lösungen der Service-Provider in diesem Bereich einsetzt und wie er Zugriffsmöglichkeiten regelt beziehungsweise überwacht.

Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in seinem Ende September 2010 veröffentlichten Eckpunktepapier zum Thema Informationssicherheit beim Cloud Computing das ID- und Rechtemanagement als Basisanforderung für Cloud-Anbieter definiert und unter anderem betont: "Das Rechtemanagement muss gewährleisten, dass jede Rolle nur die Daten (auch Metadaten) sehen darf, die zur Erfüllung der Aufgabe notwendig sind. Das gilt auch für Administratoren." (1)

Worauf sollte der an einer Cloud-Lösung Interessierte folglich genau achten? Die acht konkreten Tipps von Cyber-Ark im Überblick:

1. Management privilegierter Benutzerkonten: Der Service-Provider muss ein Privileged-Identity-Management-System für die Verwaltung privilegierter Accounts im gesamten IT-Betrieb implementiert haben, damit der Nutzer der Cloud die Gewähr hat, dass Policies, Prozesse und Practices seine Anforderungen an die Datensicherheit erfüllen. Dabei sollten Standards wie ISO 27001 oder 27002 eingehalten werden.

2. Policy-Konformität: Die Policies und Prozesse des Privileged Identity Management auf Providerseite müssen den unternehmenseigenen entsprechen. Im Idealfall sind sie alle ISO-basiert.

3. Evaluierung: Im Auswahlprozess sollte man die Security-Struktur des Service-Providers genau überprüfen und evaluieren. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass er Tools für das Privileged Identity Management einsetzt, die die Security-Policies und -Prozesse automatisch unterstützen.

4. Dokumentation: Die Richtlinien und Prozesse des Privileged Identity Management müssen Audit- und Reporting-Anforderungen erfüllen. Die verwendeten Lösungen und Technologien sollten dabei schriftlich in Verträgen und Service Level Agreements festgehalten werden.

5. Definition von Rollen: Es müssen Policies vorhanden sein, die den privilegierten User-Zugang regeln und limitieren. Dabei ist auch eine "Separation of Duties" zwingend erforderlich.

6. Keine versteckten Passwörter: Es sollten keine eingebetteten Applikationspasswörter verwendet werden, die Zugang zu Backend-Systemen oder Datenbanken bieten. Mit ausgewählten Privileged-Identity-Management-Lösungen wie Cyber-Arks Privileged Identity Management Suite ist eine Eliminierung dieser Passwörter möglich.

7. Überwachung: Der Service-Provider muss eine Lösung implementiert haben, die eine permanente Kontrolle und Überwachung der privilegierten Benutzerkonten sicherstellt.

8. Reporting: Zu allen privilegierten User-Accounts muss es hinsichtlich Zugriffen und Aktivitäten Protokolle und Reportings geben. Dabei sollte der Service-Provider seinem Kunden ein wöchentliches oder zumindest monatliches Reporting zur Verwendung privilegierter Accounts zur Verfügung stellen.

Jochen Koehler, Deutschland-Chef von Cyber-Ark in Heilbronn, betont: "Bei der Auslagerung sensibler Daten in die Cloud sollte jedes Unternehmen darauf achten, dass der Cloud-Provider eine Privileged-Identity-Management-Lösung einsetzt, mit der privilegierte Benutzerkonten mit erweiterten Rechten automatisch verwaltet und überwacht werden - und zwar nicht nur aus Gründen der Datenintegrität und -sicherheit, sondern allein schon im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen und Compliance-Vorschriften. Leider ist das auf Cloud-Anbieter-Seite heute noch eher die Ausnahme."

(1) vgl.: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Sonstige/Cloud_Computing_Mindestsicherheitsanforderungen.pdf?_blob=publicationFile

Diese Presseinformation kann unter www.pr-com.de abgerufen werden.

Über Cyber-Ark

Das 1999 gegründete Unternehmen Cyber-Ark ist Marktführer im Bereich "Privileged Identity Management". Cyber-Ark entwickelt und vertreibt auf Basis der patentierten Vaulting-Technologie Software-Lösungen zur Sicherung von vertraulichen und geheimen Informationen wie zum Beispiel Forschungsergebnissen, Finanzdaten oder Passwörtern von IT-Administratoren. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Newton (Massachusetts, USA). In Deutschland ist Cyber-Ark seit 2008 mit einer eigenen Niederlassung vertreten.

Weitere Informationen:

Cyber-Ark Software Ltd.
Jochen Koehler
Director of Sales DACH
Tel. +49-7131-6441095
Fax +49-7131-6441096
jochen.koehler@cyber-ark.com
www.cyber-ark.com

PR-COM GmbH
Susanne Koerber
Account Manager
Tel. +49-89-59997-758
Fax +49-89-59997-999
susanne.koerber@pr-com.de
www.pr-com.de
Amtsgericht München, HRB-Nummer 114932
Geschäftsführer: Alain Blaes
(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

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Heilbronn, 25. Oktober 2010 - Die Auslagerung von IT oder Geschäftsprozessen in die Cloud liegt im Trend. Allerdings halten Sicherheitsbedenken Unternehmen vielfach noch von Cloud-Lösungen ab. Cyber-Ark gibt acht konkrete Tipps, worauf man bei der Speicherung seiner Daten in der Cloud auf jeden Fall achten sollte - gerade im Hinblick auf die Zugriffsmöglichkeiten von externen Administratoren.

Ein zentrales Sicherheitsproblem bei der Nutzung von Cloud-Services liegt darin, dass Administratoren des Service-Providers Zugang zu unternehmenskritischen Applikationen, Prozessen, Services, Systemen oder Daten erhalten. Laut Sicherheitsexperte Cyber-Ark ist es deshalb unerlässlich, vor einer Entscheidung für die Cloud genau zu überprüfen, welche Lösungen der Service-Provider in diesem Bereich einsetzt und wie er Zugriffsmöglichkeiten regelt beziehungsweise überwacht.

Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in seinem Ende September 2010 veröffentlichten Eckpunktepapier zum Thema Informationssicherheit beim Cloud Computing das ID- und Rechtemanagement als Basisanforderung für Cloud-Anbieter definiert und unter anderem betont: "Das Rechtemanagement muss gewährleisten, dass jede Rolle nur die Daten (auch Metadaten) sehen darf, die zur Erfüllung der Aufgabe notwendig sind. Das gilt auch für Administratoren." (1)

Worauf sollte der an einer Cloud-Lösung Interessierte folglich genau achten? Die acht konkreten Tipps von Cyber-Ark im Überblick:

1. Management privilegierter Benutzerkonten: Der Service-Provider muss ein Privileged-Identity-Management-System für die Verwaltung privilegierter Accounts im gesamten IT-Betrieb implementiert haben, damit der Nutzer der Cloud die Gewähr hat, dass Policies, Prozesse und Practices seine Anforderungen an die Datensicherheit erfüllen. Dabei sollten Standards wie ISO 27001 oder 27002 eingehalten werden.

2. Policy-Konformität: Die Policies und Prozesse des Privileged Identity Management auf Providerseite müssen den unternehmenseigenen entsprechen. Im Idealfall sind sie alle ISO-basiert.

3. Evaluierung: Im Auswahlprozess sollte man die Security-Struktur des Service-Providers genau überprüfen und evaluieren. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass er Tools für das Privileged Identity Management einsetzt, die die Security-Policies und -Prozesse automatisch unterstützen.

4. Dokumentation: Die Richtlinien und Prozesse des Privileged Identity Management müssen Audit- und Reporting-Anforderungen erfüllen. Die verwendeten Lösungen und Technologien sollten dabei schriftlich in Verträgen und Service Level Agreements festgehalten werden.

5. Definition von Rollen: Es müssen Policies vorhanden sein, die den privilegierten User-Zugang regeln und limitieren. Dabei ist auch eine "Separation of Duties" zwingend erforderlich.

6. Keine versteckten Passwörter: Es sollten keine eingebetteten Applikationspasswörter verwendet werden, die Zugang zu Backend-Systemen oder Datenbanken bieten. Mit ausgewählten Privileged-Identity-Management-Lösungen wie Cyber-Arks Privileged Identity Management Suite ist eine Eliminierung dieser Passwörter möglich.

7. Überwachung: Der Service-Provider muss eine Lösung implementiert haben, die eine permanente Kontrolle und Überwachung der privilegierten Benutzerkonten sicherstellt.

8. Reporting: Zu allen privilegierten User-Accounts muss es hinsichtlich Zugriffen und Aktivitäten Protokolle und Reportings geben. Dabei sollte der Service-Provider seinem Kunden ein wöchentliches oder zumindest monatliches Reporting zur Verwendung privilegierter Accounts zur Verfügung stellen.

Jochen Koehler, Deutschland-Chef von Cyber-Ark in Heilbronn, betont: "Bei der Auslagerung sensibler Daten in die Cloud sollte jedes Unternehmen darauf achten, dass der Cloud-Provider eine Privileged-Identity-Management-Lösung einsetzt, mit der privilegierte Benutzerkonten mit erweiterten Rechten automatisch verwaltet und überwacht werden - und zwar nicht nur aus Gründen der Datenintegrität und -sicherheit, sondern allein schon im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen und Compliance-Vorschriften. Leider ist das auf Cloud-Anbieter-Seite heute noch eher die Ausnahme."

(1) vgl.: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Sonstige/Cloud_Computing_Mindestsicherheitsanforderungen.pdf?_blob=publicationFile

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Das 1999 gegründete Unternehmen Cyber-Ark ist Marktführer im Bereich "Privileged Identity Management". Cyber-Ark entwickelt und vertreibt auf Basis der patentierten Vaulting-Technologie Software-Lösungen zur Sicherung von vertraulichen und geheimen Informationen wie zum Beispiel Forschungsergebnissen, Finanzdaten oder Passwörtern von IT-Administratoren. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Newton (Massachusetts, USA). In Deutschland ist Cyber-Ark seit 2008 mit einer eigenen Niederlassung vertreten.

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