Bringt das Pfändungsschutzkonto Erleichterung oder Verwirrung
Datum: Montag, dem 18. Oktober 2010
Thema: Software Infos


Am 1. Juli 2010 ist eine Reform des Pfändungsschutzes in Kraft getreten. Schuldner behalten trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung, die Neuregelung des Pfändungsschutzes kann jedoch Zahlungsausfall für Gläubiger bedeuten.

Am 1. Juli 2010 ist eine Reform des Pfändungsschutzes in Kraft getreten. Die Neuregelung soll dafür sorgen, dass Schuldner trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung behalten. Die Interessen von Gläubigern und Schuldnern wurden dabei in unterschiedlichem Maße berücksichtigt.

Die Kontopfändung gehörte zu den meist verwendeten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern. In Deutschland wurden rund 360.000 Kontopfändungen monatlich veranlasst. Im Zuge der Neuregelung erhalten Sozialleistungsempfänger, Arbeitnehmer und Selbständige einen geregelten Pfändungsschutz und können das bestehende Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Nach Zustellung einer Pfändung steht jedem Kontoinhaber dann automatisch ein Pfändungsfreibetrag in Höhe von 985,15 Euro monatlich zur Verfügung. Bei mehreren unterhaltsberechtigten Personen kann der Schuldner diesen Sockelbetrag auf besonderen Antrag und durch Vorlage von Einkommensnachweisen ändern und von seinem Kreditinstitut einen höheren Betrag verlangen. Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto haben. Zur Vermeidung von Missbräuchen wird die Umwandlung/Eröffnung an die SCHUFA Holding AG gemeldet.

Für den Schuldner ist das P-Konto keine nennenswerte Erleichterung im Vergleich zu dem ursprünglichen Schutzverfahren, oftmals führt eine unübersichtliche Gebührenregelung zu Verwirrung. Die Kreditinstitute haben nun zum Teil die früheren Aufgaben der Vollstreckungsgerichte übernommen, die Software musste komplett umgestellt und das Personal neu geschult werden. Sparkassen und Banken müssen entscheiden, wie hoch der an den Gläubiger abzuführende Betrag ist. Die Richtigkeit dieser Entscheidung ist durch den Gläubiger oftmals nicht überprüfbar.

Die Neuregelung des Pfändungsschutzes kann für Gläubiger den Zahlungsausfall bedeuten. Um dies abzuwenden, nimmt Inkasso Becker Wuppertal bereits im Vorfeld den telefonischen Kontakt zum Schuldner zur Findung einer einvernehmlichen Lösung auf. Sollte es dennoch zur Pfändungsmaßnahme kommen, sorgt das Spezialteam der Abteilung Zwangsvollstreckung von Inkasso Becker engagiert dafür, dass Kreditinstitute nach den vorgeschriebenen Regeln abrechnen und die gepfändeten Beträge pünktlich auskehren, sodass dem Gläubiger keine Nachteile entstehen.

Über die INKASSO BECKER WUPPERTAL:
Die INKASSO BECKER WUPPERTAL GmbH & Co. KG (IBW) zählt zu den etabliertesten Unternehmen im deutschen Inkassomarkt. Die Gesellschaft blickt inzwischen auf eine mehr als 50-jährige Tätigkeit als Inkassospezialist für Forderungen aus dem Dienstleistungssektor und dem Versandhandel zurück und befasst sich darüber hinaus seit mehreren Jahrzehnten mit dem Ankauf titulierter und nicht titulierter Forderungen. Die INKASSO BECKER WUPPERTAL GmbH & Co. KG beschäftigt zurzeit rund 160 Mitarbeiter, ist ein zugelassenes Inkasso-Unternehmen und Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU).

INKASSO BECKER WUPPERTAL - ein Unternehmen der GFKL-Gruppe:
GFKL ist ein moderner Finanzdienstleister mit den Geschäftsbereichen Forderungsmanagement und Software. Die Kompetenz der Unternehmensgruppe im Forderungsmanagement reicht von der treuhänderischen Betreuung von Handels- und Kreditforderungen bis zur Bewertung, Übernahme und Abwicklung von Konsumenten- und Immobiliendarlehen. Mit einem derzeit betreuten Forderungsvolumen von rund 23 Milliarden Euro zählt GFKL zu den führenden Unternehmensgruppen im Bereich Forderungsmanagement in Deutschland. Im Technologiesegment bietet GFKL moderne Softwarelösungen für den vollständigen Kreditprozess von Banken sowie für die gesamte Wertschöpfungskette von Versicherungen an, ergänzt um Lösungen für automatisierte Mahnverfahren von Industrieunternehmen und des öffentlichen Sektors.
INKASSO BECKER WUPPERTAL GmbH & Co. KG
Regina Berdnikowa
Hofaue 46
42103 Wuppertal
+49 202 49371-447

www.inkassobecker.de

Pressekontakt:
GFKL Financial Services AG
Rebecca Engels
Limbecker Platz 1
45127
Essen
Rebecca.Engels@gfkl.com
+49 201 102-1194
http://gfkl.com


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Am 1. Juli 2010 ist eine Reform des Pfändungsschutzes in Kraft getreten. Schuldner behalten trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung, die Neuregelung des Pfändungsschutzes kann jedoch Zahlungsausfall für Gläubiger bedeuten.

Am 1. Juli 2010 ist eine Reform des Pfändungsschutzes in Kraft getreten. Die Neuregelung soll dafür sorgen, dass Schuldner trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung behalten. Die Interessen von Gläubigern und Schuldnern wurden dabei in unterschiedlichem Maße berücksichtigt.

Die Kontopfändung gehörte zu den meist verwendeten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern. In Deutschland wurden rund 360.000 Kontopfändungen monatlich veranlasst. Im Zuge der Neuregelung erhalten Sozialleistungsempfänger, Arbeitnehmer und Selbständige einen geregelten Pfändungsschutz und können das bestehende Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Nach Zustellung einer Pfändung steht jedem Kontoinhaber dann automatisch ein Pfändungsfreibetrag in Höhe von 985,15 Euro monatlich zur Verfügung. Bei mehreren unterhaltsberechtigten Personen kann der Schuldner diesen Sockelbetrag auf besonderen Antrag und durch Vorlage von Einkommensnachweisen ändern und von seinem Kreditinstitut einen höheren Betrag verlangen. Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto haben. Zur Vermeidung von Missbräuchen wird die Umwandlung/Eröffnung an die SCHUFA Holding AG gemeldet.

Für den Schuldner ist das P-Konto keine nennenswerte Erleichterung im Vergleich zu dem ursprünglichen Schutzverfahren, oftmals führt eine unübersichtliche Gebührenregelung zu Verwirrung. Die Kreditinstitute haben nun zum Teil die früheren Aufgaben der Vollstreckungsgerichte übernommen, die Software musste komplett umgestellt und das Personal neu geschult werden. Sparkassen und Banken müssen entscheiden, wie hoch der an den Gläubiger abzuführende Betrag ist. Die Richtigkeit dieser Entscheidung ist durch den Gläubiger oftmals nicht überprüfbar.

Die Neuregelung des Pfändungsschutzes kann für Gläubiger den Zahlungsausfall bedeuten. Um dies abzuwenden, nimmt Inkasso Becker Wuppertal bereits im Vorfeld den telefonischen Kontakt zum Schuldner zur Findung einer einvernehmlichen Lösung auf. Sollte es dennoch zur Pfändungsmaßnahme kommen, sorgt das Spezialteam der Abteilung Zwangsvollstreckung von Inkasso Becker engagiert dafür, dass Kreditinstitute nach den vorgeschriebenen Regeln abrechnen und die gepfändeten Beträge pünktlich auskehren, sodass dem Gläubiger keine Nachteile entstehen.

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Die INKASSO BECKER WUPPERTAL GmbH & Co. KG (IBW) zählt zu den etabliertesten Unternehmen im deutschen Inkassomarkt. Die Gesellschaft blickt inzwischen auf eine mehr als 50-jährige Tätigkeit als Inkassospezialist für Forderungen aus dem Dienstleistungssektor und dem Versandhandel zurück und befasst sich darüber hinaus seit mehreren Jahrzehnten mit dem Ankauf titulierter und nicht titulierter Forderungen. Die INKASSO BECKER WUPPERTAL GmbH & Co. KG beschäftigt zurzeit rund 160 Mitarbeiter, ist ein zugelassenes Inkasso-Unternehmen und Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU).

INKASSO BECKER WUPPERTAL - ein Unternehmen der GFKL-Gruppe:
GFKL ist ein moderner Finanzdienstleister mit den Geschäftsbereichen Forderungsmanagement und Software. Die Kompetenz der Unternehmensgruppe im Forderungsmanagement reicht von der treuhänderischen Betreuung von Handels- und Kreditforderungen bis zur Bewertung, Übernahme und Abwicklung von Konsumenten- und Immobiliendarlehen. Mit einem derzeit betreuten Forderungsvolumen von rund 23 Milliarden Euro zählt GFKL zu den führenden Unternehmensgruppen im Bereich Forderungsmanagement in Deutschland. Im Technologiesegment bietet GFKL moderne Softwarelösungen für den vollständigen Kreditprozess von Banken sowie für die gesamte Wertschöpfungskette von Versicherungen an, ergänzt um Lösungen für automatisierte Mahnverfahren von Industrieunternehmen und des öffentlichen Sektors.
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