Karatbars - BaFin und deutliche Worte des Vorstands
Datum: Montag, dem 18. November 2019
Thema: Software Infos


Karatbars wehrt sich gegen Vorwürfe, hierzu sagt Vorstandsvorsitzender (Chairman of the Board) Josip Heit klar und deutlich: "Ich kaufe gern KBC-Coins zurück!" Die Karatbars-Gruppe von Harald Seiz, bekannt und wirtschaftlich erfolgreich geworden mit ihren innovativen Gold- und Technologieprodukten, steht seit einigen Wochen unter Beschuss.

Zunächst von ehemaligen Geschäftspartnern unter Druck gesetzt, sind nun als Gegenspieler gewichtige Akteure auf den Plan getreten, hier allem voran die deutsche Finanzaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Diese hat der KaratBit Foundation untersagt, den KaratGoldCoins (KBC) in Deutschland weiter herauszugeben - ja sogar die Transaktionen rückabzuwickeln. Den Höhepunkt der medialen Aufmerksamkeit bildete erst diese Woche ein umfangreiches Porträt von Firma und Unternehmenschef Seiz in der Wirtschaftszeitung "Handelsblatt".

Seiz und seine Organisationen sind entgegen üblicher Verfahrensweisen in der bundesdeutschen Wirtschaft., erstaunlich offen und umfangreich auf die Vorhaltungen eingegangen. Nunmehr nimmt Karatbars" Vorstandsvorsitzender, Josip Heit, ebenfalls Stellung; vor allem zu der BaFin-Forderung, dass die Karatbit Foundation den KaratGold Coin rückabwickeln soll. Heit begrüßt es zunächst, dass in den nahezu unkontrollierten Markt von Kryptowährungen mehr Bewegung in puncto Regulierung kommt.

Dies sei gerade für seriöse Anbieter von Karatbars von unschätzbarer Bedeutung, vor allem auch aus Gründen der Reputation und um die Akzeptanz von Kryptowährungen am Finanzmarkt deutlich zu erhöhen. Zugleich skizziert Heit die Hintergründe und Konditionen der einstigen KBC-Platzierung: "Die Karatbit Foundation hat im Frühjahr 2018 den KaratGold Coin (KBC) herausgegeben. In der Presale-Phase konnte man den Coin für 0,5 Cent kaufen."

Inzwischen sei der KaratGold Coin (KBC), weltweit auf über 50 Märkten und zahlreichen Kryptobörsen handelbar. Dabei hat der KaratGold Coin zwischenzeitlich Kurshöhen von mehr als 10 Cent erklommen. Aktuell liegt der Kurs bei etwa 2 Cent, also dem Vierfachen des Ausgabepreises. Heit schlussfolgert dementsprechend auch klar und sachlich: "Kein Anleger oder Käufer von KaratGold Coins, der in der Presale-Phase (Vorverkaufs-Phase) Coins bezogen hat, ist auch nur Ansatzweise geschädigt worden!"

Praktische und technische Hürden stünden zudem allein aus Gründen organisatorischen Umsetzung einer solchen Rückabwicklung, führt Seiz weiter aus. Und rein praktisch gesehen, würden sich überdies Hürden auftun, die BaFin-Vorstellungen umzusetzen, wie Heit im Interview hierzu bekräftigt. Dabei fragt sich Heit, wie eine ausdrücklich dezentrale Technologie wie die Blockchain rückabgewickelt werden kann. Hierzu müssten womöglich die sogenannten Smart Contract (Computerprotokolle) auf Ethereum Basis (Ethereum ist eine offene auf Blockchain-basierend, dezentrale Software Plattform - welche Verschlüsselungstechnologien nutzt) aufgelöst werden.

Hierzu habe man in der Vergangenheit bereits versucht, den ehemals, technischen Dienstleister Marvin Steinberg mit seinem Unternehmen Steinberg Marketing GmbH / MyICO Agency rechtlich zu belangen. Nur dieser habe schließlich Zugriff auf die Backoffice-Daten. "Wir würden es daher besonders begrüßen, wenn die BaFin im Rahmen ihrer Arbeit diesen Dienstleister gesetzlich belangt, um an die Daten zu kommen", sagt Heit an die Adresse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gerichtet.

Dubiose Quellen und lohnender Rückkauf? Nach Aussage des Vorstandsvorsitzender der Karatbars-Gruppe stütze sich die BaFin in ihrem amtlichen Schreiben ausgerechnet auf Informationen einer kriminellen Fake-Webseite " www.karatgoldinternational.com", mit Spähkritikcharakter, welcher aus Gründen des NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz), überhaupt nicht online sein dürfte, zudem versteckt sich diese in feiger Manier, im Ausland und ist auf einer .com Domain gehostet! Es sei überdies sehr bedenklich, wenn sich eine Bundesbehörde wie die BaFin auf zweifelhafte Quellen stützt - doch genau aus diesem Grund gehe seit August 2019 zuallererst Karatbars gegen diese Webseite wegen "rechtswidriger Identitätsanmaßung" juristisch vor.

Gegen den Hostprovider (Telekommunikationsdiensteanbieter) sei bereits am 11. September 2019, gerichtlich ein Antrag auf "Einstweilige Verfügung" gestellt worden. Auch wenn die gesamte Karatbars-Führung, das amtliche BaFin-Ansinnen verbal zurückweist - geht der Vorstandsvorsitzender von Karatbars und CEO der GSB Gold Standard Banking Corporation AG, Josip Heit, auf die zentrale amtliche BaFin-Forderung ein, deutschen Kunden die Coins zum damaligen Ausgabepreis von 0,5 Cent zurückzukaufen.

Angesichts des erwähnten Kurses von zwei Cent wäre dies für ihn und vor allem auch Karatbars, ein wirtschaftlich durchaus lohnendes Geschäft, ob das allerdings "im Sinne der Erfinder" der BaFin, der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen, ist, welche die BaFin im Jahre 2002 als Finanzmarktaufsichtsbehörde geschaffen haben, darf sachlich gesehen, mehr als nur bezweifelt werden!
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