Start-Up Unternehmen und die Heuschrecken – wie man das Risiko von Nichtzahlern minimiert
Datum: Montag, dem 25. März 2019
Thema: Software Infos


Der Traum von der Selbstständigkeit geht meistens mit einem Freiheitsgefühl einher: Endlich hat man keinen Chef mehr und ist in vielen Fällen nur noch für sich selbst verantwortlich! Fast eine halbe Million Unternehmen werden laut Institut für Mittelstandsforschung, jährlich in Deutschland gegründet. Leider werden auch viele neu gegründete Unternehmen oft schon nach sehr kurzer Zeit wieder aufgelöst. Ein Angestellter erhält sein Gehalt meistens pünktlich zum Ersten eines Monates – ohne Abzüge. Egal ob im B2B oder B2C Bereich, als Selbstständiger sind es Überweisungen seitens der Kunden, die dieses “Gehalt” ausmachen. Zahlen die Kunden nicht, so kann man schnell selbst Richtung Zahlungsunfähigkeit wandern, denn Rechnungen wird man selbst nach wie vor bekommen und auch begleichen müssen. Doch was macht man, wenn die Kunden einfach nicht zahlen?

Seine Zahlen nicht gut genug kennen

Gerade Internet Geschäftsmodelle bieten so viel auswertbares Zahlenmaterial, dass es schon an Frevel grenzt, seine eigenen Zahlen nicht zu kennen. Am Ende des Tages kommt es aber vor allem darauf an, die richtigen Zahlen zu wissen und auf kleiner Flamme entsprechend zu experimentieren. Nur wer unter Wahrung geringer Kosten die wesentlichen Faktoren seines Geschäftsmodells durchgetestet hat, wird es auf Dauer vermögen, die Konkurrenz zu überflügeln.

In der Selbstständigkeit trifft man auf verschiedene Arten von Kunden, die Ihre Rechnung nicht begleichen.

Ärgerlich, nicht nur weil man selbst ja auch Fixkosten begleichen muss. Hier geht es auch ein Stück weit um´s Prinzip. Schließlich hat man selbst seine Arbeit Termin und fristgerecht abgeliefert, was kann also so schwer daran sein, eine Rechnung rechtzeitig zu begleichen? Die Ausreden, eine Rechnung nicht pünktlich begleichen zu können, sind vielfältig und durchaus kreativ

Die Antworten auf diese Frage sind besonders aus Sicht des Nichtzahlers sehr vielfältig:

Der Klassiker – Jemand ist im Urlaub. Diese kleine Stellschraube im System führt angeblich dazu, dass keine einzige Rechnung beglichen wird. Natürlich ist das Quatsch, die Rechnung wurde einfach auf irgendeinem Schreibtisch liegen gelassen und niemand möchte es zugeben.

Die Ahnungslosen – Niemand weiß von etwas. „Waaaas? Ihre Rechnung ist noch nicht bezahlt? Puh, welche Rechnung eigentlich? Und wer sind Sie überhaupt? Ich würde sagen, Sie geben mir Ihre Nummer und wir melden uns dann.“ Nein, auf den Rückruf muss man nicht warten, er wird nie kommen.

Das Versehen – Sehr nah verwandt mit den „Ahnungslosen“, denn auch hier weiß niemand, woran es ausgerechnet jetzt liegen kann, dass gerade diese Rechnung nicht bezahlt wurde. Sehr seltsam, das passiert sonst nie. Wer sich aber in der Branche auskennt und sich des Öfteren mit Kollegen unterhält, wird in der Regel sehr schnell merken, dass es sich keineswegs um ein Versehen handelt.

Die Unwilligen – Vielleicht besteht der Arbeitstag nur aus Kaffee- und Mittagspause oder es ist schlicht interessanter, mit den Kollegen zu tratschen als Rechnungen zu bezahlen. Aber manchmal hat einfach niemand Lust, das Geld zu überweisen. Ja, auch so etwas soll vorkommen – eine fiese, sehr hartnäckige Kombination aus Faulheit und akuter Unlust.

Die Unfähigen – Vielleicht das Schlimmste, das passieren kann. Das Unternehmen kann nicht zahlen, weil es einfach gerade kein Geld hat oder gar insolvent ist. Das ist dann wirklich Pech, man kann nur hoffen, dass man wenigstens einen kleinen Teil des Rechnungsbetrags wieder sieht.

Die Dienstleistung wäre gar nicht beauftragt worden, es sei lediglich eine Anfrage gewesen.

Anhand dieser Ausreden – welche durchaus auch in Kombination miteinander vorkommen – ist klar, dass Sie vorab schon vieles tun können, um einen Zahlungsausfall zu vermeiden. Diese Absicherung ist zwar meistens mit einem nicht unbedeutenden Aufwand verbunden, der sich aber für eine mehrere Jahre andauernde Selbstständigkeit immer lohnt.

Was tun?

Aber was macht man in welchem Fall? Welche Möglichkeiten hat man und welche sind überhaupt empfehlenswert? Die wichtigste Eigenschaft ist höchstwahrscheinlich Geduld. Denn egal, ob aus Versehen, Unlust oder mit voller Absicht: Solche unvorhergesehenen Aktionen kosten immer Zeit und Nerven. Wer nicht nachhakt und immer wieder fragt, kann noch ewig und drei Tage auf sein Geld warten. Schön für alle, die nicht dringend auf das Geld angewiesen sind. Doch das ist in der heutigen Zeit leider eine absolute Ausnahme.

Um das Ausfallrisiko aber von vorherein zu minimieren ist es empfehlenswert eine Bonitätsprüfung mit einer externen Stelle wie einem Inkassobüro durchzuführen. Inkassounternehmen arbeiten mit mehreren Auskunfteien zusammen und besitzen passende Software wie z.B. Check+Collect, solche Software und Dienstleistungen können sehr leicht auch in vorhandene Shopsysteme eingepflegt und genutzt werden oder auch passende Schnittstellen, die ganz einfach in das Vorhandene Warenwirtschaftssystem mit integriert werden können.

Was tun, wenn die Bonitätsprüfung beim Kunden gut ausgefallen ist, er aber dennoch nicht zahlt?

In solchen Situationen kann es sinnvoll sein, ein professionelles Inkassounternehmen zu beauftragen. Die Dienstleister sind spezialisiert darauf, Schulden einzutreiben und kümmern sich um die Einforderung Ihres Geldes.

Verleiht der offenen Forderungen Nachdruck. Der Schuldner ignoriert Ihre Unternehmensmahnungen und ist trotz mehrfacher Erinnerung zahlungsunwillig? Der Inkassoservice führt oft schon außergerichtlich zur erfolgreichen Realisierung offener Forderungen. Indem Sie einem Inkassobüro die komplette Durchführung des außergerichtlichen Inkassos übertragen, sparen Sie nicht nur Zeit, sondern verleihen Ihrer berechtigten Forderung auch Brisanz. Oft genügt alleine ein Mahnschreiben auf dem Briefpapier eines renommierten Inkassodienstleisters, um die Ernsthaftigkeit Ihres Forderungsanspruches zu untermauern. Erfahrungsgemäß wird das Gros der offenen Forderungen schon nach der ersten oder zweiten Inkassomahnung beglichen.

Im gerichtlichen Mahnverfahren wird konsequent und kostengünstig die unstrittigen Forderungen gegenüber säumigen Kunden durch gesetzt. Dies kann ohne mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme abgewickelt werden. Wenn die Zahlung nicht bereits im Mahnverfahren realisiert wird, können aus dem erzielten Vollstreckungsbescheid geeignete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung umgesetzt werden. Zu diesem Zweck kommen verschiedene Varianten der Zwangvollstreckung, wie die Mobiliarvollstreckung, Abnahme der Vermögensauskunft, Forderungspfändung oder Vollstreckung in Immobilien zum Einsatz.

Fazit: Inkasso – wichtig und völlig normal

Die Dienstleistung, berechtigte Forderungen von einem Inkassobüro einziehen zu lassen, kann jeder nutzen. Das Inkassowesen ist klar gesetzlich geregelt und transparent und weil dem so ist, sollte man auch als Schuldner bei Post vom Inkassobüro nicht auf stur schalten, sondern auf jeden Fall reagieren. Untätigkeit schützt nicht vor eventuellen Konsequenzen. Im Gegenteil. Schnelles reagieren kann ggf. vor vermeidbaren Folgekosten bewahren. Irren ist menschlich, auf beiden Seiten. Sollte eine angemahnte Forderung berechtigt sein, muss man zu dem verursachten Schaden stehen. Man sollte mit dem Inkassobüro über Rückzahlungsmodalitäten wie z. B. mögliche Ratenzahlung sprechen. Ist eine Forderung unberechtigt, weil sie vielleicht schon längst nachweislich beglichen wurde, entstehen dem vermeintlichen Schuldner keinerlei Kosten! Eigentlich gilt der Spruch: ‚dein Freund und Helfer‘ einer anderen Berufsgruppe. Die Inkassounternehmen aber helfen der Wirtschaft, letztlich sogar uns allen.
(Weitere interessante Software News & Software Infos & Software Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> cseidel << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Der Traum von der Selbstständigkeit geht meistens mit einem Freiheitsgefühl einher: Endlich hat man keinen Chef mehr und ist in vielen Fällen nur noch für sich selbst verantwortlich! Fast eine halbe Million Unternehmen werden laut Institut für Mittelstandsforschung, jährlich in Deutschland gegründet. Leider werden auch viele neu gegründete Unternehmen oft schon nach sehr kurzer Zeit wieder aufgelöst. Ein Angestellter erhält sein Gehalt meistens pünktlich zum Ersten eines Monates – ohne Abzüge. Egal ob im B2B oder B2C Bereich, als Selbstständiger sind es Überweisungen seitens der Kunden, die dieses “Gehalt” ausmachen. Zahlen die Kunden nicht, so kann man schnell selbst Richtung Zahlungsunfähigkeit wandern, denn Rechnungen wird man selbst nach wie vor bekommen und auch begleichen müssen. Doch was macht man, wenn die Kunden einfach nicht zahlen?

Seine Zahlen nicht gut genug kennen

Gerade Internet Geschäftsmodelle bieten so viel auswertbares Zahlenmaterial, dass es schon an Frevel grenzt, seine eigenen Zahlen nicht zu kennen. Am Ende des Tages kommt es aber vor allem darauf an, die richtigen Zahlen zu wissen und auf kleiner Flamme entsprechend zu experimentieren. Nur wer unter Wahrung geringer Kosten die wesentlichen Faktoren seines Geschäftsmodells durchgetestet hat, wird es auf Dauer vermögen, die Konkurrenz zu überflügeln.

In der Selbstständigkeit trifft man auf verschiedene Arten von Kunden, die Ihre Rechnung nicht begleichen.

Ärgerlich, nicht nur weil man selbst ja auch Fixkosten begleichen muss. Hier geht es auch ein Stück weit um´s Prinzip. Schließlich hat man selbst seine Arbeit Termin und fristgerecht abgeliefert, was kann also so schwer daran sein, eine Rechnung rechtzeitig zu begleichen? Die Ausreden, eine Rechnung nicht pünktlich begleichen zu können, sind vielfältig und durchaus kreativ

Die Antworten auf diese Frage sind besonders aus Sicht des Nichtzahlers sehr vielfältig:

Der Klassiker – Jemand ist im Urlaub. Diese kleine Stellschraube im System führt angeblich dazu, dass keine einzige Rechnung beglichen wird. Natürlich ist das Quatsch, die Rechnung wurde einfach auf irgendeinem Schreibtisch liegen gelassen und niemand möchte es zugeben.

Die Ahnungslosen – Niemand weiß von etwas. „Waaaas? Ihre Rechnung ist noch nicht bezahlt? Puh, welche Rechnung eigentlich? Und wer sind Sie überhaupt? Ich würde sagen, Sie geben mir Ihre Nummer und wir melden uns dann.“ Nein, auf den Rückruf muss man nicht warten, er wird nie kommen.

Das Versehen – Sehr nah verwandt mit den „Ahnungslosen“, denn auch hier weiß niemand, woran es ausgerechnet jetzt liegen kann, dass gerade diese Rechnung nicht bezahlt wurde. Sehr seltsam, das passiert sonst nie. Wer sich aber in der Branche auskennt und sich des Öfteren mit Kollegen unterhält, wird in der Regel sehr schnell merken, dass es sich keineswegs um ein Versehen handelt.

Die Unwilligen – Vielleicht besteht der Arbeitstag nur aus Kaffee- und Mittagspause oder es ist schlicht interessanter, mit den Kollegen zu tratschen als Rechnungen zu bezahlen. Aber manchmal hat einfach niemand Lust, das Geld zu überweisen. Ja, auch so etwas soll vorkommen – eine fiese, sehr hartnäckige Kombination aus Faulheit und akuter Unlust.

Die Unfähigen – Vielleicht das Schlimmste, das passieren kann. Das Unternehmen kann nicht zahlen, weil es einfach gerade kein Geld hat oder gar insolvent ist. Das ist dann wirklich Pech, man kann nur hoffen, dass man wenigstens einen kleinen Teil des Rechnungsbetrags wieder sieht.

Die Dienstleistung wäre gar nicht beauftragt worden, es sei lediglich eine Anfrage gewesen.

Anhand dieser Ausreden – welche durchaus auch in Kombination miteinander vorkommen – ist klar, dass Sie vorab schon vieles tun können, um einen Zahlungsausfall zu vermeiden. Diese Absicherung ist zwar meistens mit einem nicht unbedeutenden Aufwand verbunden, der sich aber für eine mehrere Jahre andauernde Selbstständigkeit immer lohnt.

Was tun?

Aber was macht man in welchem Fall? Welche Möglichkeiten hat man und welche sind überhaupt empfehlenswert? Die wichtigste Eigenschaft ist höchstwahrscheinlich Geduld. Denn egal, ob aus Versehen, Unlust oder mit voller Absicht: Solche unvorhergesehenen Aktionen kosten immer Zeit und Nerven. Wer nicht nachhakt und immer wieder fragt, kann noch ewig und drei Tage auf sein Geld warten. Schön für alle, die nicht dringend auf das Geld angewiesen sind. Doch das ist in der heutigen Zeit leider eine absolute Ausnahme.

Um das Ausfallrisiko aber von vorherein zu minimieren ist es empfehlenswert eine Bonitätsprüfung mit einer externen Stelle wie einem Inkassobüro durchzuführen. Inkassounternehmen arbeiten mit mehreren Auskunfteien zusammen und besitzen passende Software wie z.B. Check+Collect, solche Software und Dienstleistungen können sehr leicht auch in vorhandene Shopsysteme eingepflegt und genutzt werden oder auch passende Schnittstellen, die ganz einfach in das Vorhandene Warenwirtschaftssystem mit integriert werden können.

Was tun, wenn die Bonitätsprüfung beim Kunden gut ausgefallen ist, er aber dennoch nicht zahlt?

In solchen Situationen kann es sinnvoll sein, ein professionelles Inkassounternehmen zu beauftragen. Die Dienstleister sind spezialisiert darauf, Schulden einzutreiben und kümmern sich um die Einforderung Ihres Geldes.

Verleiht der offenen Forderungen Nachdruck. Der Schuldner ignoriert Ihre Unternehmensmahnungen und ist trotz mehrfacher Erinnerung zahlungsunwillig? Der Inkassoservice führt oft schon außergerichtlich zur erfolgreichen Realisierung offener Forderungen. Indem Sie einem Inkassobüro die komplette Durchführung des außergerichtlichen Inkassos übertragen, sparen Sie nicht nur Zeit, sondern verleihen Ihrer berechtigten Forderung auch Brisanz. Oft genügt alleine ein Mahnschreiben auf dem Briefpapier eines renommierten Inkassodienstleisters, um die Ernsthaftigkeit Ihres Forderungsanspruches zu untermauern. Erfahrungsgemäß wird das Gros der offenen Forderungen schon nach der ersten oder zweiten Inkassomahnung beglichen.

Im gerichtlichen Mahnverfahren wird konsequent und kostengünstig die unstrittigen Forderungen gegenüber säumigen Kunden durch gesetzt. Dies kann ohne mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme abgewickelt werden. Wenn die Zahlung nicht bereits im Mahnverfahren realisiert wird, können aus dem erzielten Vollstreckungsbescheid geeignete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung umgesetzt werden. Zu diesem Zweck kommen verschiedene Varianten der Zwangvollstreckung, wie die Mobiliarvollstreckung, Abnahme der Vermögensauskunft, Forderungspfändung oder Vollstreckung in Immobilien zum Einsatz.

Fazit: Inkasso – wichtig und völlig normal

Die Dienstleistung, berechtigte Forderungen von einem Inkassobüro einziehen zu lassen, kann jeder nutzen. Das Inkassowesen ist klar gesetzlich geregelt und transparent und weil dem so ist, sollte man auch als Schuldner bei Post vom Inkassobüro nicht auf stur schalten, sondern auf jeden Fall reagieren. Untätigkeit schützt nicht vor eventuellen Konsequenzen. Im Gegenteil. Schnelles reagieren kann ggf. vor vermeidbaren Folgekosten bewahren. Irren ist menschlich, auf beiden Seiten. Sollte eine angemahnte Forderung berechtigt sein, muss man zu dem verursachten Schaden stehen. Man sollte mit dem Inkassobüro über Rückzahlungsmodalitäten wie z. B. mögliche Ratenzahlung sprechen. Ist eine Forderung unberechtigt, weil sie vielleicht schon längst nachweislich beglichen wurde, entstehen dem vermeintlichen Schuldner keinerlei Kosten! Eigentlich gilt der Spruch: ‚dein Freund und Helfer‘ einer anderen Berufsgruppe. Die Inkassounternehmen aber helfen der Wirtschaft, letztlich sogar uns allen.
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