Software.de - Tauschbörse Pirate Bay soll in der EU gesperrt werden
Datum: Mittwoch, dem 14. Juni 2017
Thema: Software Infos


Ist nach diesem Urteil Software nun künftig besser geschützt? Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), können Internetanbieter europaweit gezwungen werden, den Zugang zu Online-Tauschbörsen mit illegalen Inhalten wie etwa Pirate Bay zu sperren. Dies geht aus einem am heutigen Mittwoch (14.06.2017) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündeten Urteil zu einem Fall aus den Niederlanden hervor. Auf Pirate Bay werden von Nutzern unter anderem auch Raubkopien von Filmen und Musik ausgetauscht. Plattformbetreiber seien in solchen Fällen mitverantwortlich für mögliche Urheberrechtsverletzungen der Film- und Musikrechteinhaber, heißt es im Urteil. (Az. C-610/15)

Im Ausgangsfall aus den Niederlanden können dort nun zwei Internetzugangsanbieter gezwungen werden, die Domainnamen und IP-Adressen von Pirate Bay zu sperren. Die Online-Tauschbörse speichert die urheberrechtlich geschützten Dateien nicht selbst, sondern verweist nur auf die Computer anderer Nutzer, von denen Filme der Musik in Fragmente gestückelt als sogenannte Torrent-Dateien heruntergeladen werden können.

Die hohen Richter am Gerichtshof räumten zwar ein, dass die geschützten Werke durch die Nutzer online gestellt wurden. Gleichwohl spielten die Betreiber der Plattform "beim Zurverfügungstellen dieser Werke eine zentrale Rolle". So würden etwa die Torrent-Dateien mit einem Index versehen, damit sie von den Nutzern leichter gefunden und heruntergeladen werden können. Überdies werde das Portal Pirate Bay offenbar aus möglichen Gründen des Profits betrieben und könnte vielleicht "beträchtliche Werbeeinnahmen" erwirtschaften, heißt es im Urteil.

Software.de ermahnt nicht nur vor diesem Hintergrund seine Kunden, mit Hinblick auf rechtliche Beschränkungen und Vorschriften, nur Originalsoftware zu kaufen, dies erspart am Ende viel Ärger.

Webseite: Software.de
Wenn es um Software geht, heißt die Antwort: Software.de
GPC GmbH
Ines Müller
Dorfstraße 67-68
16356 Ahrensfelde
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Ist nach diesem Urteil Software nun künftig besser geschützt? Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), können Internetanbieter europaweit gezwungen werden, den Zugang zu Online-Tauschbörsen mit illegalen Inhalten wie etwa Pirate Bay zu sperren. Dies geht aus einem am heutigen Mittwoch (14.06.2017) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündeten Urteil zu einem Fall aus den Niederlanden hervor. Auf Pirate Bay werden von Nutzern unter anderem auch Raubkopien von Filmen und Musik ausgetauscht. Plattformbetreiber seien in solchen Fällen mitverantwortlich für mögliche Urheberrechtsverletzungen der Film- und Musikrechteinhaber, heißt es im Urteil. (Az. C-610/15)

Im Ausgangsfall aus den Niederlanden können dort nun zwei Internetzugangsanbieter gezwungen werden, die Domainnamen und IP-Adressen von Pirate Bay zu sperren. Die Online-Tauschbörse speichert die urheberrechtlich geschützten Dateien nicht selbst, sondern verweist nur auf die Computer anderer Nutzer, von denen Filme der Musik in Fragmente gestückelt als sogenannte Torrent-Dateien heruntergeladen werden können.

Die hohen Richter am Gerichtshof räumten zwar ein, dass die geschützten Werke durch die Nutzer online gestellt wurden. Gleichwohl spielten die Betreiber der Plattform "beim Zurverfügungstellen dieser Werke eine zentrale Rolle". So würden etwa die Torrent-Dateien mit einem Index versehen, damit sie von den Nutzern leichter gefunden und heruntergeladen werden können. Überdies werde das Portal Pirate Bay offenbar aus möglichen Gründen des Profits betrieben und könnte vielleicht "beträchtliche Werbeeinnahmen" erwirtschaften, heißt es im Urteil.

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