Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes: Der Deutsche Richterbund verlangt einen möglichst schnellen Zugriff für Fahnder auf WhatsApp-Kommunikation noch vor der Wahl!
Datum: Mittwoch, dem 14. Juni 2017
Thema: Software News


Sven Rebehn zum Zugriff für Fahnder auf WhatsApp:

Düsseldorf (ots) - Der Deutsche Richterbund hat sich hinter die Forderung der Innenminister nach einem möglichst schnellen Zugriff der Ermittler auf WhatsApp-Kommunikation gestellt.

"Es ist höchste Zeit, die Strafverfolgungsbehörden wieder auf die Höhe der Technik zu bringen", sagte Richterbund-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).

Es könne nicht sein, dass Ermittler bei einem Verdacht auf eine gravierende Straftat zwar Telefongespräche abhören dürften, ,aber nicht auf die Kommunikation bei WhatsApp, Telegram oder Threema zugreifen könnten.

"Immer mehr Kriminelle weichen gezielt auf verschlüsselte Messenger-Dienste aus", erläuterte Rebehn. Deren Überwachung setze die Installation einer Software auf dem Endgerät des Nutzers voraus, wofür es aber nach wie vor keine klare Rechtsgrundlage gebe.

Ein entsprechender Gesetzentwurf, der den Zugriff auf die Kommunikation unter engen Voraussetzungen und mit Richtervorbehalt eröffnet, müsse noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

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Darf ein Privatdetektiv Handy, SMS und WhatsApp abhören? Darf Polizei Handy abhören?
(Youtube-Video, Privatdetektiv.de, Standard-YouTube-Lizenz, 07.10.2016):

"Darf ein Privatdetektiv Handy, SMS und WhatsApp abhören? Darf Polizei Handy abhören?"



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3659193, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Sven Rebehn zum Zugriff für Fahnder auf WhatsApp:

Düsseldorf (ots) - Der Deutsche Richterbund hat sich hinter die Forderung der Innenminister nach einem möglichst schnellen Zugriff der Ermittler auf WhatsApp-Kommunikation gestellt.

"Es ist höchste Zeit, die Strafverfolgungsbehörden wieder auf die Höhe der Technik zu bringen", sagte Richterbund-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).

Es könne nicht sein, dass Ermittler bei einem Verdacht auf eine gravierende Straftat zwar Telefongespräche abhören dürften, ,aber nicht auf die Kommunikation bei WhatsApp, Telegram oder Threema zugreifen könnten.

"Immer mehr Kriminelle weichen gezielt auf verschlüsselte Messenger-Dienste aus", erläuterte Rebehn. Deren Überwachung setze die Installation einer Software auf dem Endgerät des Nutzers voraus, wofür es aber nach wie vor keine klare Rechtsgrundlage gebe.

Ein entsprechender Gesetzentwurf, der den Zugriff auf die Kommunikation unter engen Voraussetzungen und mit Richtervorbehalt eröffnet, müsse noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

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Darf ein Privatdetektiv Handy, SMS und WhatsApp abhören? Darf Polizei Handy abhören?
(Youtube-Video, Privatdetektiv.de, Standard-YouTube-Lizenz, 07.10.2016):

"Darf ein Privatdetektiv Handy, SMS und WhatsApp abhören? Darf Polizei Handy abhören?"



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